Video-Check · Netzentgelte fuer PV-Einspeisung

Netzgebühr auf Solarstrom – wen sie wirklich trifft

„gewaltig nachhaltig“ greift die geplante Netzgebühr für Photovoltaik-Einspeisung auf und fragt, ob damit Wärmepumpe und E-Auto bestraft werden. Wir ordnen ein, was von der Bundesnetzagentur bisher tatsächlich beschlossen ist, ab wann es überhaupt greifen soll – und was davon private Dachanlagen betrifft.

Eingebettetes Video von gewaltig nachhaltig. Wir betten es nur ein – alle Rechte liegen beim Urheber; die Einordnung ist unsere eigene redaktionelle Meinung.

Unsere Einordnung

Was bisher vorliegt, ist ein Orientierungspapier der Bundesnetzagentur vom Februar 2026 zum Verfahren AgNes – kein Bescheid, keine geltende Gebühr, kein einziger Euro. Veröffentlicht wurde es am 17. Februar 2026. Der finale Festlegungsentwurf soll im Sommer 2026 in die Konsultation gehen, der Abschluss ist für Ende 2026 vorgesehen, und wirksam werden soll das Ganze zum 1. Januar 2029. Zwischen einem Orientierungspunkt und einer Rechnung auf dem Konto liegen also noch eine Konsultation, eine förmliche Festlegung und rund zweieinhalb Jahre. Das ist kein Grund, das Thema zu ignorieren – aber jede heute kursierende Euro-Zahl ist eine Schätzung auf einen Entwurf, nicht der Preis, den jemand zahlen wird.

Für private Dachanlagen ist nach dem derzeitigen Stand gerade kein Entgelt auf jede eingespeiste Kilowattstunde vorgesehen, sondern ein höherer Grundpreis beim Netzentgelt. Die Größenordnung, die dazu genannt wird, liegt unter 100 Euro im Jahr und fällt je nach Netzgebiet unterschiedlich aus – ein spürbarer Posten, aber keiner, der eine Anlage kippt, die sich vorher gerechnet hat. Wer gerade plant, sollte diese Zahl in die Kalkulation aufnehmen und dann weiterrechnen. Wer bereits eine Anlage hat, muss deswegen nichts umbauen.

Die eigentliche Verwechslung steckt in der Frage nach Wärmepumpe und E-Auto: Hier geht es um die Einspeiseseite, die beiden Geräte hängen aber am Verbrauch. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe und Wallbox gilt seit 2024 eine eigene Regelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, die reduzierte Netzentgelte gegen die Möglichkeit einer zeitweisen Leistungsbegrenzung tauscht – sie ist unabhängig davon, ob im selben Haus eine PV-Anlage steht. Zwei getrennte Baustellen also, die in Überschriften gern zu einer verschmelzen. Wer beide auseinanderhält, kann die eigene Betroffenheit deutlich nüchterner einschätzen.

Wirksam gegensteuern lässt sich ohnehin nur über den Eigenverbrauch, und der kostet in der ersten Stufe gar nichts: Spülmaschine, Waschmaschine und Warmwasser in die Mittagsstunden legen. Erst danach lohnt der Blick auf Technik – eine zeitgesteuerte Wallbox oder eine SG-Ready-Ansteuerung der Wärmepumpe verschiebt größere Verbräuche automatisch dorthin, wo das Dach liefert, und ein Speicher oder ein dynamischer Tarif ist die dritte Stufe, keine erste. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ist von einer Einspeise-Debatte per Definition nicht betroffen. Das ist der Teil, den man selbst in der Hand hat – anders als den Zeitplan der Bundesnetzagentur.

Kurz gesagt: Beschlossen ist bislang nichts: Es liegt ein Orientierungspapier der Bundesnetzagentur vom Februar 2026 vor, die Festlegung soll Ende 2026 fallen und ab 2029 wirken. Für private Dachanlagen zeichnet sich kein Entgelt je eingespeister Kilowattstunde ab, sondern ein höherer Grundpreis in der Größenordnung von unter 100 Euro im Jahr, je nach Netzgebiet. Wärmepumpe und E-Auto hängen an der Verbrauchsseite und damit an Paragraf 14a – das ist eine andere Regelung. Wer jetzt etwas tun will, erhöht den Eigenverbrauch: erst durch Zeitpunkte, dann durch Steuerung, zuletzt durch Technik.

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