Geld & Energie

Einspeisevergütung 2027 weg: Der 50-Prozent-Deckel trifft härter

Einfamilienhaus in einem deutschen Dorf mit vollflächig mit Solarmodulen belegtem Satteldach bei Sonnenschein

Foto: -wuppertaler / Wikimedia Commons, CC BY 4.0, Ausschnitt bearbeitet.

Vor zwei Wochen habe ich an dieser Stelle geschrieben, dass die halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung um ein Prozent ein Routinevorgang ist – und ausdrücklich keine Vorstufe zum Förderende. Das war zu diesem Zeitpunkt richtig. Neun Tage später hat das Bundeskabinett das Förderende beschlossen. Nur geht es dabei um etwas ganz anderes, als die Schlagzeilen vermuten lassen: Die gestrichene Vergütung ist der kleinere Teil der Rechnung.

Die Wurzel des Problems steht nicht in der Überschrift

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Die Meldung, die daraus überall gemacht wurde, lautet: Die feste Einspeisevergütung wird für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 abgeschafft. Das stimmt. Es klingt dramatisch – und ist trotzdem nicht die Zahl, die über Ihre Anlage entscheidet.

Denn ersetzt wird die Vergütung nicht durch nichts, sondern zunächst durch eine befristete Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 Cent je Kilowattstunde. Gegenüber den 7,7 Cent, die heute für Teileinspeisung gelten, fehlen also gut 2,5 Cent. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage ohne Speicher, die etwa zwei Drittel ihres Ertrags einspeist, sind das grob 150 bis 170 Euro im Jahr. Ärgerlich, aber keine Größe, an der eine Investitionsentscheidung kippt.

Im selben Entwurf steht ein Satz, der in kaum einer Schlagzeile auftaucht: Neue Gebäudeanlagen unter 100 Kilowatt dürfen am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft nur noch maximal 50 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Nicht befristet, nicht gegen Nachweis abwählbar – dauerhaft.

Das ist die Wurzel des Problems: Nicht der Preis je eingespeister Kilowattstunde sinkt, sondern die Menge, die Sie überhaupt einspeisen dürfen. Über einen zu niedrigen Preis kann man sich ärgern. Eine Kilowattstunde, die gar nicht erst aufs Netz darf, ist ersatzlos weg.

Ich betreibe seit gut zwei Jahren eine 10-kWp-Anlage und protokolliere jede Kilowattstunde – Erzeugung, Eigenverbrauch, Einspeisung, dazu dynamischer Stromtarif, Wallbox und Elektroauto. Was mir dieser Datensatz vor allem gezeigt hat: Die Erträge einer Solaranlage sind extrem ungleich über den Tag verteilt. Genau dort setzt die neue Grenze an.

Was ändert sich ab 2027 konkret für neue Anlagen?

Kurzantwort: Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, entfällt die feste Einspeisevergütung. An ihre Stelle tritt eine Übergangszahlung von rund 5,2 Cent je Kilowattstunde für höchstens 36 Monate, deren Größenschwelle jährlich sinkt. Zusätzlich dürfen neue Gebäudeanlagen unter 100 Kilowatt dauerhaft nur noch die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen.

Die Übergangszahlung ist nicht für alle da, und sie schrumpft schnell. Maßgeblich ist das Jahr der Inbetriebnahme: 2027 bekommen Anlagen unter 50 Kilowatt sie noch, 2028 nur noch Anlagen unter 25 Kilowatt, 2029 und 2030 nur noch Anlagen unter 7 Kilowatt. Danach ist auch dieser Rest Geschichte. Wer sich stattdessen für die Direktvermarktung entscheidet und unter 25 Kilowatt bleibt, kann bis zu 48 Monate lang einen Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde bekommen.

Wer bekommt die Übergangszahlung noch? Die Schwelle sinkt jedes Jahr < 50 kW 2027 < 25 kW 2028 < 7 kW 2029 < 7 kW 2030 nichts danach Leistungsschwelle für die Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle (Kabinett, 29.07.2026). Je Anlage läuft sie höchstens 36 Monate. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen – Bundestag und Bundesrat entscheiden ab September 2026.

Wichtig für die Einordnung, und das steht hier bewusst früh: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat befassen sich ab September 2026 damit, und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht ebenfalls noch aus – die bisherige läuft zum Jahresende aus. Details können sich im Verfahren also noch verschieben. Die Richtung dürfte bleiben.

Wie viel kostet mich der 50-Prozent-Deckel wirklich?

Kurzantwort: Das hängt fast vollständig davon ab, wie viel Sie selbst verbrauchen und ob Sie einen Speicher haben. Bei einer nach Süden ausgerichteten Anlage ohne Speicher trifft die Kappung die Mittagsspitze an klaren Sommertagen und kostet überschlägig einen mittleren einstelligen Prozentbereich des Jahresertrags. Bei Ost-West-Ausrichtung oder mit Speicher schrumpft der Verlust gegen null, weil die Spitze abgeflacht beziehungsweise weggespeichert wird.

Rechnen wir es an meiner Anlage durch. 10 kWp, Süddach. Die Nennleistung von 10 Kilowatt erreicht so eine Anlage in der Praxis nie ganz, aber an klaren Tagen im Mai und Juni liegt die Mittagsleistung durchaus bei 8 bis 9 Kilowatt. Der neue Deckel läge bei 5 Kilowatt. Alles darüber muss in derselben Sekunde ins Haus, in den Speicher oder ins Auto – sonst regelt der Wechselrichter ab.

Der springende Punkt ist, wie selten dieser Fall wirklich eintritt. Über 8 Kilowatt Leistung läuft meine Anlage nur an einer überschaubaren Zahl von Stunden im Jahr, und ein guter Teil davon fällt in Zeiträume, in denen ohnehin Wärmepumpe, Waschmaschine oder das Auto laufen. Deshalb ist die ehrliche Antwort: Der Deckel ist keine Halbierung des Ertrags, sondern ein Abschneiden der Spitzen. Wer ihn als „die Hälfte weg" liest, überschätzt ihn massiv.

Was er aber tut: Er entwertet die klassische Auslegung „Dach voll machen und den Rest einspeisen" – genau die Strategie, mit der Photovoltaik in Deutschland zehn Jahre lang verkauft wurde. Ab 2027 ist eine große Anlage ohne Verbrauchs- oder Speicherkonzept nicht mehr automatisch die bessere Anlage.

Lohnt sich eine PV-Anlage ab 2027 überhaupt noch?

Kurzantwort: Ja – aber aus einem anderen Grund als früher. Die Rendite entsteht künftig fast vollständig über den vermiedenen Strombezug. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund 30 Cent wert, jede eingespeiste nur noch etwa 5,2 Cent, und das auch nur übergangsweise. Der Abstand zwischen beiden Werten ist damit größer als je zuvor.

Dieses Verhältnis ist der eigentliche Kern der Reform, und es ist im Grunde eine gute Nachricht für alle, die ihren Strom ohnehin selbst nutzen. Ein Faktor von etwa sechs zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung bedeutet: Eine Kilowattstunde, die Sie in den Speicher, ins Auto oder in die Wärmepumpe lenken statt ins Netz, bringt sechsmal so viel wie eine verkaufte. Wer diesen Hebel nutzt, für den ändert die Novelle wenig bis nichts.

Wer dagegen ein großes Dach ohne nennenswerten Eigenverbrauch belegen wollte, um von der Einspeisung zu leben, verliert sein Geschäftsmodell. Das ist die harte, aber ehrliche Bilanz. Wie sich Eigenverbrauch, Speichergröße und Strompreis in einer Gesamtrechnung verhalten, haben wir im Detail in Stromspeicher: Lohnt sich das? auseinandergenommen; für die Frage, wie Netzentgelte und Beschaffungspreise den Bezugspreis bewegen, steht die Einordnung in Strompreis 2027: was wirklich hilft.

Wen betrifft das – und wen ausdrücklich nicht?

Hier gehört die Entwarnung hin, und sie ist groß:

  • Bestandsanlagen sind vollständig geschützt. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden, bleibt das bisherige Recht anwendbar. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz gilt für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Meine eigene Anlage von 2024 läuft mit ihren gesicherten 8,11 Cent unverändert weiter.
  • Auch die 50-Prozent-Grenze gilt nur für Neuanlagen. Sie ist eine Bedingung des Netzanschlusses für neue Gebäudeanlagen, keine nachträgliche Auflage für bestehende.
  • Wer noch 2026 ans Netz geht, fällt komplett unter das alte Recht. Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 – dann gelten feste Vergütung und kein Deckel.
  • Balkonkraftwerke sind von der Debatte praktisch nicht berührt: Sie speisen ohnehin nur den Überschuss weniger hundert Watt ein und rechnen sich seit Jahren über den Eigenverbrauch. Wer darüber nachdenkt, findet die Auswahlkriterien in unserem Balkonkraftwerk-Kaufberater.

Ernst wird es für zwei Gruppen: für alle, die eine größere Dachanlage planen und den Zeitpunkt noch beeinflussen können – und für alle, die 2027 oder später bauen und die Anlage weiterhin nach dem alten Muster auslegen lassen.

Was jetzt hilft, in dieser Reihenfolge

Stufe 1 – kostet nichts: den eigenen Lastgang anschauen. Bevor Sie über Anlagengrößen reden, brauchen Sie eine einzige Zahl: Ihren Jahresstromverbrauch aus der letzten Abrechnung. Und wenn Sie schon ein Smart Meter oder einen Zähler mit Datenschnittstelle haben, dazu die Frage, wann dieser Verbrauch anfällt. Wer tagsüber außer Haus ist und abends kocht, hat ein anderes Problem als eine Familie mit Homeoffice. Für die Überschlagsrechnung reicht unser Stromkosten-Rechner.

Stufe 1b – kostet ebenfalls nichts: Verbrauch in die Sonne verschieben. Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner und Warmwasserbereitung laufen bei den meisten Haushalten aus Gewohnheit abends. Genau diese Lasten in die Mittagsstunden zu legen, ist der wirksamste Einzelschritt gegen den 50-Prozent-Deckel – und er kostet keinen Cent. Bei uns läuft das über Zeitschaltungen und den Ladeplan des Autos; die Wechselwirkung mit dem Börsenpreis erklären wir in Dynamische Stromtarife.

Stufe 2 – überschaubare Beträge: messen und steuern. Erst wenn klar ist, wann Ihr Strom gebraucht wird, lohnt Technik. Schaltbare Steckdosen mit Messfunktion für die großen Verbraucher, eine Steuerung, die den Warmwasserspeicher bei Überschuss vorheizt, ein Wallbox-Modus, der nur mit PV-Überschuss lädt. Das sind dreistellige Beträge, keine fünfstelligen – und sie wirken genau in der Stunde, in der der neue Deckel greift. Wer ein E-Auto hat, kann den Effekt mit unserem PV-Überschuss-Rechner abschätzen.

Stufe 3 – die große Entscheidung: Auslegung und Zeitpunkt. Steht die Anlage ohnehin an, ist der Termin jetzt eine echte Variable. Eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 sichert die feste Vergütung und umgeht den Deckel. Das rechtfertigt aber keine überstürzte Bestellung: Ein schlecht ausgelegtes Dach, ein unpassender Wechselrichter oder ein Speicher, der nie voll wird, kosten über zwanzig Jahre mehr, als die gesicherte Vergütung einbringt. Was bei der Planung wirklich zählt, steht in unserem Photovoltaik-Ratgeber; die Frage, wie groß der Speicher sinnvollerweise ausfällt, behandelt der oben verlinkte Speicher-Ratgeber. Und wer wissen will, warum der Stichtag im Juli noch harmlos war und dieser hier nicht: Das steht in meiner Einordnung zum 31.-Juli-Stichtag.

Häufige Fragen

Verliere ich als Besitzer einer bestehenden Anlage meine Vergütung?

Nein. Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass für Anlagen vor dem 1. Januar 2027 das bisherige Recht anwendbar bleibt. Ihr Satz ist für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres garantiert, und die 50-Prozent-Grenze betrifft ausschließlich neue Gebäudeanlagen.

Was passiert mit dem Strom, den ich wegen des Deckels nicht einspeisen darf?

Er wird abgeregelt, also gar nicht erst erzeugt – der Wechselrichter drosselt. Es gibt dafür keine Entschädigung, weil die Grenze eine Anschlussbedingung ist und keine Netzengpassmaßnahme. Genau deshalb ist jede Form von Eigenverbrauch oder Speicherung in dieser Stunde bares Geld.

Ist das schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat befassen sich ab September damit, zusätzlich muss die EU-Kommission beihilferechtlich zustimmen. Wir schreiben hier über einen Entwurf und kennzeichnen das – wer Ihnen die Regeln für 2027 schon als sicher verkauft, geht über den Stand des Verfahrens hinaus.

Sollte ich meine Anlage jetzt schnell noch 2026 anmelden?

Wenn Sie ohnehin planen und einen realistischen Installationstermin bekommen: ja, der 31. Dezember 2026 ist ein echter Stichtag mit echten Folgen. Wenn Sie dafür einen Anbieter nehmen müssten, der gerade zufällig Kapazität hat: nein. Eine Anlage, die zwanzig Jahre laufen soll, entscheidet man nicht nach einem Kalenderdatum.

Ändert sich etwas an der Steuer?

Der Entwurf betrifft die Vergütungsseite, nicht die steuerliche Behandlung. Die Nullsteuersatz-Regelung beim Kauf und die Ertragsteuerbefreiung für kleine Anlagen stehen in anderen Gesetzen und sind von dieser Novelle nicht berührt. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Fazit

Die Schlagzeile stimmt: Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen ab 2027 fallen. Nur ist sie die falsche Zahl, um sich aufzuregen. Die 2,5 Cent Unterschied kosten eine typische Hausanlage rund 150 Euro im Jahr. Der dauerhafte 50-Prozent-Deckel dagegen verändert, wie eine Anlage überhaupt sinnvoll ausgelegt wird – und diese Entscheidung wirkt zwanzig Jahre.

Für alle, die schon eine Anlage haben, ist die Sache erfreulich unaufgeregt: Bestandsschutz, unverändert. Für alle, die planen, verschiebt sich der Maßstab. Nicht mehr „Wie viel Dach passt drauf?", sondern „Wie viel davon kann ich selbst nutzen?". Das ist, ehrlich gesagt, die Frage, die man von Anfang an hätte zuerst stellen sollen.

Quellen: Regierungsentwurf zur EEG-Novelle, Beschluss des Bundeskabinetts am 29.07.2026; Befassung von Bundestag und Bundesrat ab September 2026; ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission · Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 01.01.2027, Übergangszahlung rechnerisch rund 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct/kWh abzüglich 1 ct/kWh) für maximal 36 Monate, Leistungsschwellen 50 kW (2027), 25 kW (2028), 7 kW (2029/2030), Direktvermarktungsbonus 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate bei Anlagen unter 25 kW, dauerhafte Begrenzung der Einspeisung neuer Gebäudeanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der installierten Leistung, Bestandsschutz für Anlagen vor dem 01.01.2027 (Fachauswertungen des Regierungsentwurfs, u. a. enerix und reduco) · Einspeisevergütung seit 01.08.2026: 7,70 ct/kWh Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp nach der halbjährlichen Degression von 1 Prozent (pv magazine, Fachpresse). Die Ertrags- und Verlustrechnungen im Text sind eigene Überschlagsrechnungen auf Basis der Betriebsdaten unserer 10-kWp-Anlage und gängiger Annahmen zu Eigenverbrauchsquoten; sie sind keine Prognose für Ihre Anlage. Angaben zu Förderung, Steuer und Recht sind allgemeine Einordnungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.