Energie & Heizen

Wärmepumpen-Zuschuss sinkt ab Februar: Wer verliert wie viel?

Luft-Wasser-Wärmepumpe an einer Hauswand im Herbst, daneben auf einer Bank ein Abreißkalender und ein Taschenrechner

Symbolbild: KI-generiert.

„Bis Ende Januar beantragen, sonst ist der Zuschuss weg“ – so oder ähnlich klingt es derzeit rund um die Wärmepumpe. Stimmt das? Nein: Weg ist er nicht. Er schrumpft zum 1. Februar 2027 in einem festen Raster, und wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt an zwei Zahlen, die kaum jemand nebeneinanderlegt: dem Einkommen und dem Alter der alten Heizung. Ich habe die Tabelle der KfW für fünf typische Haushalte durchgerechnet. Das Ergebnis reicht von 225 Euro bis rund 1.500 Euro.

Was sich am 1. Februar 2027 tatsächlich ändert

Kurzantwort: Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte (von 16 auf 12 Prozent) und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 Euro (von 28.000 auf 27.250 Euro). Beides wiederholt sich danach alle sechs Monate.

Die neue Heizungsförderung der KfW (Programm 458) gilt seit dem 21. Juli 2026. Sie besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent, die für alle selbst nutzenden Eigentümer gleich bleibt, und zwei Aufschlägen: dem einkommensabhängigen Bonus und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für den Tausch einer alten fossilen Heizung. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent.

Absinken tun nur der Geschwindigkeitsbonus und der Kostendeckel. Die Grundförderung von 30 Prozent und der Einkommensbonus bleiben nach den KfW-Angaben, wie sie sind (abgesehen vom unten beschriebenen Herkunftsbonus). Die Stufen im Überblick, jeweils nach dem Antragsdatum:

Antrag gestelltGeschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
bis 31.01.202716 %28.000 €
01.02. bis 31.07.202712 %27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.20288 %26.500 €
01.02. bis 31.07.20284 %25.750 €
ab 01.08.20280 %25.000 €

Die KfW nennt die Regel (halbjährlich minus 4 Prozentpunkte beziehungsweise minus 750 Euro, ab 1. August 2028 kein Geschwindigkeitsbonus mehr); die Zwischenwerte habe ich daraus abgeleitet.

Wer verliert wie viel? Fünf Rechenfälle

Kurzantwort: Am meisten verlieren Selbstnutzer mit mittlerem bis höherem Einkommen, die eine alte Öl- oder Gasheizung tauschen: rund 1.400 bis 1.500 Euro, wenn sie den Antrag erst im Februar stellen statt im Januar. Wer sehr wenig verdient, verliert durch die Deckelung bei 80 Prozent nur etwa 600 Euro.

Die Rechnung gilt für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, eine Anlage, die mindestens den Höchstbetrag kostet, und einen Antrag im Januar 2027 gegenüber einem im Februar 2027. Die Deckel (70 beziehungsweise 80 Prozent) sind eingerechnet.

HaushaltAntrag bis 31.01.2027Antrag ab 01.02.2027Unterschied
zVE über 50.000 €, alte Öl-/Gasheizung12.880 €
46 % × 28.000 €
11.445 €
42 % × 27.250 €
−1.435 €
zVE 40.001–50.000 €, alte Öl-/Gasheizung15.680 €
56 % × 28.000 €
14.170 €
52 % × 27.250 €
−1.510 €
zVE 30.001–40.000 €, alte Öl-/Gasheizung19.600 €
Deckel 70 % × 28.000 €
19.075 €
Deckel 70 % × 27.250 €
−525 €
zVE bis 30.000 €, alte Öl-/Gasheizung22.400 €
Deckel 80 % × 28.000 €
21.800 €
Deckel 80 % × 27.250 €
−600 €
zVE über 50.000 €, ohne Geschwindigkeitsbonus (z. B. Gasheizung unter 20 Jahre)8.400 €
30 % × 28.000 €
8.175 €
30 % × 27.250 €
−225 €
Zuschuss-Verlust bei Antrag im Februar statt Januar 2027 zVE 40.001–50.000 € 1.510 € zVE über 50.000 € 1.435 € zVE bis 30.000 € 600 € zVE 30.001–40.000 € 525 € ohne Geschw.-Bonus 225 €

Eigene Rechnung nach den KfW-Konditionen (Stand 11.10.2026). Liegen die tatsächlichen Kosten unter dem Höchstbetrag, verschiebt sich der Betrag proportional; der Verlust beträgt dann höchstens 4 Prozentpunkte der echten Kosten.

Auffällig ist das Muster: Der höchste Verlust trifft nicht die ganz Armen oder die ganz Reichen, sondern die Mitte, die den vollen Geschwindigkeitsbonus bekommt und noch nicht in der Deckelung hängt. Bei den Haushalten bis 40.000 Euro schluckt der Deckel von 70 und 80 Prozent einen Großteil der Absenkung.

Wen betrifft das – und wer entwarnen kann

Kurzantwort: Betroffen sind selbst nutzende Eigentümer, die dieses Jahr oder Anfang 2027 ohnehin tauschen wollen. Wer erst 2028 oder später plant, bekommt entsprechend weniger Geschwindigkeitsbonus und einen niedrigeren Kostendeckel – die Stufen stehen in der Tabelle oben.

Drei Fragen helfen bei der Einordnung:

Erstens: Ist Ihre alte Heizung überhaupt bonusberechtigt? Den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Eine zehn Jahre alte Gas-Zentralheizung zählt nicht. Dann ist Ihr Fall die letzte Zeile der Tabelle, und es geht um 225 Euro.

Zweitens: Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen? Maßgeblich ist nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid. Leben minderjährige Kinder im Haushalt, verschieben sich die Grenzen um 10.000 Euro nach oben; die Spalte „mit Kind“ in der KfW-Tabelle zeigt, wo Sie landen.

Drittens: Stehen die Kosten Ihrer Anlage überhaupt oberhalb der Deckel? Erst dann wirkt die Absenkung des Höchstbetrags voll.

Schafft man das bis Ende Januar – und lohnt sich die Eile?

Kurzantwort: Von heute bis zum 31. Januar sind es rund 16 Wochen. Der Antrag setzt einen Fachbetrieb voraus, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt, und einen Vertrag mit Bedingung. Wer jetzt noch keinen Betrieb hat, sollte sich der Zeit bewusst sein; Eile als Selbstzweck bringt aber nichts.

Die KfW verlangt eine feste Reihenfolge: Erst die Bestätigung zum Antrag von einem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten, dann ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Zusage wirksam wird, dann der Antrag im KfW-Portal – und zwar vor Beginn der Arbeiten. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung. Zum Antrag gehört außerdem die Optimierung des Verteilsystems einschließlich hydraulischem Abgleich; wie das funktioniert, steht im Beitrag zum hydraulischen Abgleich.

Die ehrliche Abwägung lautet deshalb: Die Förderung nicht verpassen, aber auch nicht den falschen Kauf riskieren. Ein Förderunterschied von 1.400 Euro rechtfertigt keine Anlage, die zum Haus nicht passt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klärt der kostenlose Vorlauf-Test aus dem Beitrag Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung.

Was noch offen ist

Drei Punkte sind nach heutigem Stand nicht abschließend geklärt, und deshalb steht hier keine Zahl dazu:

Der Herkunftsbonus. Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus an; Wärmepumpen aus Fertigung außerhalb der EU könnten danach nur noch eine Grundförderung von etwa 15 Prozent erhalten. Die Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 folgen. Wer ein Gerät aus Nicht-EU-Fertigung plant, sollte genau diese Regel abwarten oder den Hersteller nach dem Herkunftsnachweis fragen.

Der Haushaltsvorbehalt. Die Förderung steht laut KfW unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Deshalb gilt: keine Arbeiten vor der Zusage.

Die Kombination mit anderen Förderungen. Dieselbe Maßnahme lässt sich nicht doppelt fördern; die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kommt daneben nicht in Frage (Hinweis des Förderportals cleanthinking.de, nicht von der KfW-Produktseite).

Was Sie jetzt tun können – in dieser Reihenfolge

Stufe 1: kostet nichts

Das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid heraussuchen und in die KfW-Tabelle einsetzen, das Baujahr des Kessels prüfen und aus der Tabelle oben den eigenen Fall ablesen. Dauert eine Viertelstunde und sagt, ob es um 225 oder 1.500 Euro geht.

Stufe 2: kostet wenig

Zwei bis drei Angebote einholen, dabei nach der raumweisen Heizlastberechnung und nach dem hydraulischen Abgleich fragen. Wie sich eine Wärmepumpe technisch und im Betrieb rechnet, erklärt der Wärmepumpen-Ratgeber; die laufenden Kosten gegenüber der alten Heizung rechnet der Heizkosten-Rechner durch.

Stufe 3: kostet Geld

Erst jetzt den Vertrag mit Bedingung unterschreiben und den Antrag stellen. Der Beitrag Heizungsgesetz: Was jetzt kostet ordnet zusätzlich ein, was sich bei CO2-Preis und Pflichten geändert hat.

Häufige Fragen

Was ändert sich am 1. Februar 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Für Anträge ab diesem Tag sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro. Beides sinkt danach alle sechs Monate weiter; ab 1. August 2028 gibt es keinen Geschwindigkeitsbonus mehr.

Wie viel Zuschuss verliere ich, wenn ich erst im Februar beantrage?

Nach eigener Rechnung nach KfW-Konditionen zwischen etwa 225 Euro (ohne Geschwindigkeitsbonus) und rund 1.510 Euro (zVE 40.001 bis 50.000 Euro mit alter Öl- oder Gasheizung). Bei niedrigem Einkommen begrenzt die Deckelung bei 80 Prozent den Verlust auf etwa 600 Euro.

Muss ich den Antrag vor dem Vertrag stellen?

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Liefer- oder Leistungsvertrag darf vorher abgeschlossen werden, wenn er unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung steht, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Eine Bestätigung zum Antrag durch ein Fachunternehmen ist Pflicht.

Gilt der Geschwindigkeitsbonus für jede alte Heizung?

Nein. Er gilt für selbst genutzte Wohneinheiten beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Fazit: Rechnen statt hetzen

Der 31. Januar 2027 ist ein echter Stichtag, aber kein Abgrund. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung hat und ein mittleres Einkommen, verliert durch das Warten rund 1.400 bis 1.500 Euro – das ist viel Geld, aber ein Rechnungsposten und kein Grund, eine unpassende Anlage zu bestellen. Wer wenig verdient oder keine bonusberechtigte Heizung hat, kann den Fahrplan entspannter wählen. Entscheidend bleibt, ob die Anlage zum Haus passt, nicht, ob ein Stichtag näher rückt.

Wer vor dem Winter ohnehin an der Heizung steht: Die Heizsaison-Checkliste 2026 fasst zusammen, was jetzt sinnvoll ist.

Quellen: KfW, Produktseite „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ (abgerufen am 11.10.2026; Konditionen ab 21.07.2026, Degression ab 01.02.2027, Antragsvoraussetzungen); cleanthinking.de, „Heizungsförderung“ (aktualisiert 29.09.2026) als Gegenprobe der Zeitstufen. Die Rechenfälle sind eigene Berechnungen nach diesen Konditionen und ersetzen keine Förderberatung; verbindlich sind die KfW-Merkblätter und die Förderrichtlinie.