Das Heizungsgesetz ist weg – teurer wird es trotzdem
Symbolbild: KI-generiert.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsrecht, und die Schlagzeilen dazu klangen wie eine Befreiung: Das Heizungsgesetz ist abgeschafft, die 65-Prozent-Pflicht gestrichen, Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt. Vieles davon stimmt sogar. Trotzdem ist die Erleichterung, die viele Hausbesitzer daraus ziehen, ein Missverständnis – weil sie zwei völlig verschiedene Dinge miteinander verwechselt: das, was der Staat verbietet, und das, was das Heizen kostet.
Die Pflicht war nie der teure Teil
Was in den vergangenen Jahren an der Heizungsdebatte hängen blieb, war der Zwang: die Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, dazu Betriebsverbote für alte Kessel und eine Pflichtberatung vor dem Einbau. Genau dieser Teil ist jetzt weg. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, erste Artikel gelten seit dem 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Juli zugestimmt.
Nur: Die 65-Prozent-Pflicht war nie das, was Heizen teuer macht. Sie war eine Bedingung für den Einbau – eine Hürde, die einmal beim Kauf griff. Was Sie jeden Monat bezahlen, entscheidet etwas anderes: der Preis des Brennstoffs, und in dem steckt seit Jahren ein CO2-Anteil, der planmäßig steigt.
Das ist die Wurzel des Problems: Gestrichen wurde die Vorschrift, nicht der Kostenpfad. Der Gesetzgeber hat Ihnen die Wahl zurückgegeben – und gleichzeitig die Rechnung für die falsche Wahl bei Ihnen gelassen. Wer die Schlagzeile als „Entwarnung an der Heizkostenfront" liest, trifft eine Investitionsentscheidung über zwanzig Jahre auf Basis einer Information, die nur die ersten Wochen betrifft.
Ich messe bei uns seit Jahren jede Kilowattstunde – Photovoltaik, dynamischer Stromtarif, Wallbox, Elektroauto. Was ich in dieser Zeit vor allem gelernt habe: Die politischen Schlagzeilen bewegen den Jahresverbrauch fast nie, die Preisformel dahinter bewegt ihn immer. Beim Heizen ist es genauso.
Was gilt seit dem 29. Juli 2026 wirklich?
Kurzantwort: Die einheitliche 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen, ebenso die Betriebsverbote für fossile Heizungen und die Beratungspflicht vor dem Einbau. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig. An ihre Stelle tritt eine gestaffelte Mindestquote klimafreundlicher Brennstoffe, die erst 2029 mit 10 Prozent beginnt und bis 2040 auf 60 Prozent steigt.
Diese Staffel – im Gesetzgebungsverfahren „Bio-Treppe" genannt – ist der eigentliche Kern des neuen Rechts. Sie ersetzt eine harte Anfangshürde durch eine weiche, aber langfristig ansteigende Anforderung an den Brennstoff. Dazu kommt eine noch auszugestaltende Quote für die Brennstoffanbieter, die ab 2028 mit unter einem Prozent starten und bis 2045 zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe führen soll.
Der Punkt, den man dabei leicht übersieht: Eine heute eingebaute Gasheizung ist kein Kauf für die nächsten drei Jahre. Übliche Nutzungsdauern liegen bei zwei Jahrzehnten. Ein Kessel, den Sie 2026 aufhängen, ist 2040 mit hoher Wahrscheinlichkeit noch in Betrieb – und damit auf der 60-Prozent-Stufe angekommen.
Wie viel CO2-Kosten stecken in meiner Heizrechnung?
Kurzantwort: Erdgas setzt rund 0,2 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde frei. Wer 20.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, verursacht damit etwa vier Tonnen CO2 – bei 60 Euro je Tonne rund 240 Euro netto pro Jahr, die als CO2-Anteil im Gaspreis stecken. Bei Heizöl sind es etwa 2,66 Kilogramm je Liter, bei 2.000 Litern also gut fünf Tonnen und rund 320 Euro.
Diese Zahlen sind eigene Überschlagsrechnungen mit gängigen Emissionsfaktoren, keine Abrechnung – Ihre tatsächliche Position hängt vom Tarif ab, und die Mehrwertsteuer kommt oben drauf. Sie zeigen aber die Größenordnung, um die es geht, und vor allem: wie stark diese Position mit dem Zertifikatspreis skaliert.
Und genau dort ist 2026 ein Systemwechsel passiert, der viel weniger Aufmerksamkeit bekommen hat als das Heizungsgesetz. Bis 2025 war der nationale CO2-Preis politisch festgelegt und damit für jeden nachrechenbar. Seit 2026 werden die nationalen Zertifikate versteigert – in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, mit einem Nachverkauf zu 68 Euro, falls die Menge nicht reicht. Die Auktionen laufen seit Anfang Juli mindestens wöchentlich an der Leipziger Energiebörse. Der Preis wird also nicht mehr beschlossen, sondern gebildet.
Der nächste Schritt ist der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, das ETS 2. Sein Start wurde von den EU-Umweltministerinnen und -ministern am 5. November 2025 um ein Jahr auf 2028 verschoben; erste Versteigerungen sind bereits ab Januar 2027 vorgesehen. Ab dann gibt es keinen nationalen Korridor mehr, der die Spitze deckelt – der Preis entsteht am Markt.
Wie hoch er dann liegt, weiß niemand, und wer Ihnen eine genaue Zahl nennt, rät. Die Bandbreite der veröffentlichten Prognosen ist enorm: Für 2030 kursieren Werte von 48 bis 350 Euro je Tonne, mehrere Fachleute halten 70 bis 100 Euro für realistisch. Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln rechnet im Mittel bis 2035 mit rund 160 Euro je Tonne, mit einer Spanne von 120 Euro (2027) bis 205 Euro (2035) – diese Reihe stammt allerdings aus der Zeit vor der Verschiebung und unterstellt einen ETS-2-Start 2027. Ein Stabilitätsmechanismus soll Preisspitzen dämpfen, indem zusätzliche Zertifikate in den Markt gegeben werden können.
Was heißt das praktisch? Verdoppelt sich der Preis von 60 auf 120 Euro je Tonne, verdoppelt sich auch der CO2-Anteil: aus rund 240 Euro im Jahr werden rund 480 Euro, bei Heizöl aus 320 rund 640 Euro. Das ist keine Katastrophe – es ist aber ein Posten, der in der Kaufentscheidung für einen neuen Kessel exakt gar nicht auftaucht, wenn man nur die Anschaffungspreise vergleicht.
Wen betrifft das – und wen nicht?
Hier gehört die Entwarnung hin, sonst wird der Rest unglaubwürdig. Für die große Mehrheit der Haushalte ändert das neue Gesetz im Alltag nichts:
- Wer eine funktionierende Heizung hat, muss nichts tun. Es gibt keine Austauschpflicht mehr, die Betriebsverbote sind gestrichen. Keine Frist, kein Stichtag, kein Handlungsdruck.
- Wer zur Miete wohnt, entscheidet ohnehin nicht über die Heizung. Relevant ist für Sie nur die zweite Hälfte dieses Textes – der Teil über den Verbrauch.
- Wer bereits mit Wärmepumpe, Fernwärme oder Holz heizt, ist von der CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe nicht oder deutlich weniger betroffen.
Ernst wird die Sache für eine überschaubare Gruppe:
- Ihre Heizung ist über 20 Jahre alt oder hatte zuletzt teure Reparaturen. Sie stehen also ohnehin vor der Entscheidung – nur jetzt ohne gesetzliches Geländer, das Ihnen die Richtung vorgibt.
- Sie wollten wegen der gestrichenen Pflicht auf eine neue fossile Heizung umschwenken. Das ist die teuerste Variante dieses Missverständnisses, weil die Entscheidung über zwei Jahrzehnte wirkt.
- Sie planen einen Umstieg und haben ihn wegen der Debatte aufgeschoben. Für Sie ist der zweite, leisere Teil des Sommers 2026 der wichtigere – der über die Förderung.
Die stille Gegenbewegung: weniger Zuschuss
Während öffentlich über den Wegfall der Pflichten diskutiert wurde, lief acht Tage vorher eine Änderung in die Gegenrichtung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen in der Heizungsförderung (KfW-Programm 458):
- Die Grundförderung von 30 Prozent für eine förderfähige erneuerbare Heizung bleibt.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent.
- Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme-/Wassernutzung ist ersatzlos entfallen.
- Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt; die maximal förderfähigen Kosten liegen für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro, für die zweite bis sechste bei je 15.000 Euro, für jede weitere bei je 8.000 Euro.
Für 2027 ist nach Angaben mehrerer Fachportale eine weitere Umstellung geplant: ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen, im Gegenzug eine Absenkung der Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Das ist eine angekündigte Planung, kein geltendes Recht – aber es ist die Richtung, und sie zeigt nach unten.
Zusammengesetzt ergibt der Sommer 2026 damit ein klares Bild: Die Pflicht zum Umstieg ist gefallen, der Zuschuss für den Umstieg ebenfalls, und der Preis fürs Weiterheizen steigt weiter. Wer wartet, spart heute nichts – er verschiebt nur, unter welchen Bedingungen er entscheidet.
Was jetzt hilft, in dieser Reihenfolge
Stufe 1 – kostet nichts: Ihre eigenen zwei Zahlen holen. Nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung und schreiben Sie zwei Werte heraus: den Jahresverbrauch in Kilowattstunden (bei Öl: Liter) und die ausgewiesene CO2-Position. Beides steht drauf, seit 2023 muss der CO2-Kostenanteil in der Abrechnung ausgewiesen werden. Diese zwei Zahlen sind die Grundlage jeder weiteren Entscheidung – und der Grund, warum die meisten Heizungsangebote nicht vergleichbar sind: Sie rechnen mit Durchschnittshaushalten, nicht mit Ihrem Haus. Für die Hochrechnung hilft unser Heizkosten-Rechner.
Stufe 1b – kostet ebenfalls nichts: die Heizung so betreiben, wie sie gebaut ist. Heizkurve zu steil eingestellt, Vorlauftemperatur unnötig hoch, Nachtabsenkung nie eingerichtet, Thermostate dauerhaft auf 5 – das sind die Klassiker, und sie kosten in jedem Winter Geld, unabhängig davon, welches Gesetz gilt. Eine geordnete Runde durchs Haus vor der Saison steht in unserer Checkliste für die Heizsaison.
Stufe 2 – zweistellige bis dreistellige Beträge: messen und regeln. Erst wenn die Grundeinstellung sitzt, lohnt Technik. Programmierbare Thermostatköpfe für die Räume, die tagsüber leer stehen, sind der Standardfall mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung; was sie leisten und was nicht, haben wir in unserem Ratgeber zu smarten Thermostaten aufgeschrieben. Wichtig ist die Reihenfolge: Ein smarter Thermostat auf einer falsch eingestellten Anlage spart wenig und ärgert viel.
Stufe 3 – die große Entscheidung, jetzt ohne Geländer. Steht der Tausch ohnehin an, ist die Frage nicht mehr „was ist erlaubt", sondern „was kostet mich der Betrieb über zwanzig Jahre". Rechnen Sie mindestens zwei CO2-Preisszenarien durch – eines mit heutigen 60 bis 68 Euro je Tonne, eines mit 120 Euro – und legen Sie die Förderquote danach, nicht davor. Was eine Wärmepumpe im Bestand voraussetzt, welche Vorlauftemperaturen realistisch sind und wann sie nicht passt, steht ausführlich in unserem Wärmepumpen-Ratgeber. Wer Photovoltaik hat oder plant, sollte den Eigenverbrauch gleich mitdenken – die Wechselwirkung von Strompreis, Netzentgelten und Eigenstrom haben wir in Strompreis 2027: was wirklich hilft auseinandergenommen.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Die Betriebsverbote für fossil betriebene Heizungen sind mit dem GModG entfallen, ein Neueinbau ist ebenfalls wieder erlaubt. Es gibt keine Frist, zu der Sie handeln müssten. Die Entscheidung ist damit vollständig eine wirtschaftliche geworden – was sie für viele schwieriger macht, nicht leichter.
Lohnt sich eine neue Gasheizung 2026 noch?
Rechtlich ist sie unproblematisch. Wirtschaftlich hängt sie an einer Zahl, die niemand sicher kennt: dem CO2-Preis der nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre. Dazu kommt die Staffel ab 2029, die den Brennstoff schrittweise teurer machen dürfte. Wer trotzdem fossil baut, sollte das bewusst tun – etwa weil ein Umstieg im konkreten Gebäude technisch schlecht passt – und nicht, weil eine Schlagzeile Entwarnung suggeriert hat.
Wird Heizöl oder Gas 2027 schlagartig teurer?
Danach sieht es nicht aus. Der ETS-2-Start ist auf 2028 verschoben, bis dahin gilt der nationale Emissionshandel mit seinem Korridor. Ein Sprung ist eher zum Beginn der Regelphase zu erwarten, und wie groß er ausfällt, ist offen. Wir halten uns bewusst an das, was gilt – und markieren Prognosen als das, was sie sind.
Kann ich die Förderung noch nach den alten Sätzen bekommen?
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Konditionen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung; Details und Fristen klären Sie am besten direkt mit der KfW oder einem Energieberater. Das hier ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Förderberatung im Einzelfall.
Was ändert sich für Neubauten?
Das GModG setzt zugleich europäische Vorgaben um. Für Gebäude der öffentlichen Hand gilt ein Nullemissionsstandard ab 2028, für alle übrigen Neubauten ab 2030. Wer heute neu baut, plant also ohnehin auf ein Ziel zu, das mit fossiler Wärmeerzeugung schwer zu erreichen ist.
Fazit
Das neue Heizungsrecht ist eine echte Erleichterung – für alle, die eine funktionierende Anlage haben und in Ruhe gelassen werden wollten. Diese Entwarnung ist verdient und sie gilt für die Mehrheit. Was sie nicht ist: eine Entwarnung bei den Kosten. Die Pflicht war nur der sichtbare Teil der Wärmewende, der Preis auf den Brennstoff ist der wirksame – und der läuft weiter, unabhängig davon, welches Gesetz gerade heißt wie.
Wer die nächsten Jahre fossil heizt, trifft damit ab sofort eine bewusste Wette auf einen Preis, den niemand kennt. Das darf man tun. Man sollte es nur wissen – und die zwei Zahlen aus der eigenen Abrechnung dabeihaben, statt der Überschrift zu vertrauen.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz – Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026, Inkrafttreten erster Artikel am 29.07.2026, Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026, Nullemissionsstandard 2028/2030 (amtliches GEG-Infoportal des Bundes) · Wegfall der 65-Prozent-Pflicht, der Betriebsverbote und der Beratungspflicht sowie Staffel 10/15/30/60 Prozent ab 2029/2030/2035/2040 und Anbieterquote ab 2028 (juristische Fachauswertung des GModG) · Nationaler Emissionshandel: Versteigerung 2026 im Korridor 55–65 Euro je Zertifikat, Nachverkauf 68 Euro, wöchentliche Auktionen an der EEX (Deutsche Emissionshandelsstelle und Fachpresse) · ETS 2: Verschiebung des Starts auf 2028 durch Beschluss der EU-Umweltministerinnen und -minister vom 05.11.2025, erste Versteigerungen ab Januar 2027 (IHK-Meldungen, BDI) · Preisprognosen EWI Universität zu Köln (Mittel 160 Euro je Tonne bis 2035, Spanne 120–205 Euro) sowie Bandbreite 48–350 Euro für 2030, Expertenschätzung 70–100 Euro (Fachpresse) – diese Reihen stammen aus der Zeit vor der ETS-2-Verschiebung · Heizungsförderung ab 21.07.2026: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 auf 16 Prozent, Wegfall des Effizienzbonus, förderfähige Kosten 28.000/15.000/8.000 Euro, geplante Änderungen 2027 (ADAC und Förderfachportale). Die CO2-Kostenrechnungen im Text sind eigene Überschlagsrechnungen mit gängigen Emissionsfaktoren (rund 0,2 kg CO2 je kWh Erdgas, rund 2,66 kg je Liter Heizöl), netto und ohne Tarifbestandteile. Angaben zu Förderung, Steuer und Recht sind allgemeine Einordnungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.