FSD läuft in 7 EU-Ländern, bei uns nicht: Woran es hakt
Foto: Damian B Oh, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons, zugeschnitten.
Ein Tesla in Kopenhagen darf sich heute weitgehend selbst durch die Stadt lenken lassen. Derselbe Wagen in Hamburg nicht. Wer ein Model Y fährt, sieht auf Videos aus Nachbarländern, was die Software könnte, und fragt sich, warum sie bei uns nicht freigeschaltet wird. Die Antwort liegt weniger bei Tesla als in einem Zulassungsverfahren, das gerade zwischen Brüssel und dem Kraftfahrt-Bundesamt feststeckt. Hier steht, wo es hakt und was Sie bis dahin sinnvoll tun.
Wo ist FSD in Europa heute erlaubt und wo nicht?
Kurz: In sieben von 27 EU-Staaten, die zusammen 11,8 % der Bevölkerung stellen. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien gehören nicht dazu. Für eine EU-weite Freigabe braucht es mindestens 15 Staaten und 65 % der Bevölkerung.
Den Anfang machte im April 2026 die niederländische Zulassungsbehörde RDW. Danach zogen weitere Länder nach, meist ohne eigene Testfahrten. Der FSD-EU-Tracker führt für den Stand vom 26.09.2026 diese Daten:
Quelle: fsd-eu-tracker.de, Stand 26.09.2026. Die sieben Länder bestätigt auch AutoBild (24.09.2026).
Bei Deutschland steht in allen Quellen dasselbe: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist zuständig und hat noch nicht anerkannt. Laut insideTesla bestätigte das KBA im September, dass es zwei Wege nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858 prüft. Der eine ist das reguläre Verfahren im EU-Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV). Der andere wäre eine vorläufige nationale Anerkennung der niederländischen Genehmigung. AutoBild schreibt am 24. September, zur Freigabe gebe es noch keinen Sachstand.
Warum hakt es in Deutschland?
Kurz: Vor allem am Tempo. Das System soll sich an Tempolimits halten, tat es in einem belgischen Test aber nicht immer. Das Thema gilt als zentraler Streitpunkt vor einer EU-weiten Entscheidung.
Der meistzitierte Befund stammt von der belgischen Seite Johanna.be. Sie fand, dass das System in 55 % der geprüften 30-km/h-Abschnitte schneller fuhr als erlaubt, im Schnitt mit 44 km/h. Ich gebe die Zahl so wieder, wie sie der FSD-EU-Tracker nennt; die Originalmessung habe ich nicht selbst geprüft. Sie erklärt aber, warum Behörden zögern. Ein Assistent, der zu schnell fährt, macht den Fahrer zum Aufpasser für Fehler, die er nicht verursacht hat.
Dazu passt die rechtliche Einordnung. In Deutschland gelten Teslas Systeme als Assistenz der Stufe 2: Der Fahrer bleibt verantwortlich, Hände am Lenkrad, Augen auf der Straße. Als bisher einziges System der Stufe 3 ist der Drive Pilot von Mercedes zugelassen, bis 95 km/h auf bestimmten Autobahnabschnitten. Wie sich Tesla und Mercedes unterscheiden, habe ich im Beitrag Autonomes Fahren erklimmt die nächste Stufe eingeordnet.
Wann kommt die Entscheidung?
Kurz: Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Tesla rechnet mit einer Abstimmung am 6. Oktober, der FSD-EU-Tracker sieht dafür nur eine Fortsetzung der Gespräche und nennt Dezember als nächste realistische Gelegenheit.
Hier widersprechen sich die Quellen, und das sollten Sie wissen, bevor Sie etwas darauf gründen. AutoBild schreibt, Tesla rechne für den 6. Oktober 2026 mit der Abstimmung im EU-Ausschuss. Der Tracker führt für dieses Treffen nur die Fortsetzung der Diskussion auf, keine Abstimmung. Beides kann zugleich stimmen: Tesla hofft, die Tagesordnung sagt etwas anderes. Selbst bei einem Ja in Brüssel müsste das KBA die Software danach für deutsche Fahrzeuge freigeben, und Tesla müsste sie ausrollen.
Was sollten Sie als Tesla-Fahrer jetzt tun?
Kurz: Nichts überstürzen. Keine Fahrzeugoption und kein Abo auf Zuruf kaufen, im Zweifel abwarten und schriftlich klären, was Tesla für Ihr konkretes Auto zusagt.
- Prüfen, was Ihr Auto heute wirklich kann. Im Fahrzeugmenü steht, welche Assistenzfunktionen aktiv sind. Den Unterschied zwischen dem, was verbaut ist, und dem, was in Deutschland freigeschaltet ist, bemerken viele Käufer erst hinterher.
- Nichts vorab bezahlen, was nicht nutzbar ist. Wenn eine Option hierzulande nicht aktivierbar ist, bezahlen Sie derzeit für eine Erwartung. Lassen Sie sich Zusagen zu Zeitpunkt und Rückerstattung schriftlich geben.
- Keine Umwege. Auch wenn in Foren Anleitungen kursieren, wie man das System trotzdem zum Laufen bringt: Was nicht zugelassen ist, ist im Straßenverkehr Ihr Risiko, nicht das von Tesla.
- Die Nachrichtenlage im Blick behalten. Entscheidend sind zwei Dinge: eine Anerkennung durch das KBA und die Freigabe für Ihr Modell und Ihre Hardware-Version.
Was ich als Model-Y-Fahrer dazu sage
Ich fahre selbst ein Model Y, das ich zu Hause an der eigenen Wallbox lade (meine Erfahrung nach einem Jahr mit Solarstrom). FSD Supervised kann ich hier nicht aktivieren, wie jeder Tesla-Fahrer in Deutschland. Über das System selbst kann ich deshalb nichts aus eigener Fahrt berichten, und ich will es nicht so klingen lassen. Was ich beurteilen kann, ist die Rolle des Fahrers. Nach 35 Jahren bei der Polizei habe ich eine klare Haltung: Wer am Steuer sitzt, haftet, auch wenn ein Assistent zu schnell fährt. Ein System, das nach dem belgischen Test in 30er-Zonen im Schnitt 44 fährt, würde ich deshalb nur mit sehr wacher Hand am Lenkrad nutzen. Ich finde es richtig, dass die Behörden hier genau hinsehen, und warte lieber ein paar Monate länger.
Wer bei Tesla auch an Datenschutz denkt, findet die Rechtslage bei chinesischen Fahrzeugen im Beitrag Chinesische E-Autos und Datenschutz. Alles zu Model Y, Laden und Zubehör bündelt unsere Rubrik Tesla & EV. Wie stark der Winter die Reichweite drückt, steht in Warum das E-Auto im Winter plötzlich 30 % weniger schafft.
Häufige Fragen
Ist Tesla FSD in Deutschland erlaubt?
Nein. In Deutschland ist FSD (Supervised) aktuell nicht aktivierbar. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die niederländische Genehmigung, eine Anerkennung liegt nach dem Stand vom 27.09.2026 nicht vor. Teslas Systeme gelten hier weiter als Assistenz der Stufe 2, der Fahrer muss jederzeit eingreifen können.
In welchen EU-Ländern ist FSD (Supervised) freigegeben?
Nach dem FSD-EU-Tracker (Stand 26.09.2026) in sieben Staaten: Niederlande (10.04.), Litauen (20.05.), Estland (29.05.), Dänemark (09.06.), Belgien (10.06.), Slowenien (07.09.) und Tschechien (21.09.). Zusammen sind das 11,8 % der EU-Bevölkerung.
Wann kommt FSD nach Deutschland?
Das ist offen. Tesla rechnet laut AutoBild für den 6. Oktober 2026 mit einer EU-Abstimmung. Der FSD-EU-Tracker sieht für dieses Treffen nur die Fortsetzung der Gespräche und nennt Dezember als nächste realistische Gelegenheit. Ein verbindlicher Termin für Deutschland existiert nicht.
Was ist das Problem mit dem Tempo?
Ein Test der belgischen Seite Johanna.be fand, dass das System in 55 % der geprüften 30-km/h-Abschnitte schneller fuhr als erlaubt, im Schnitt 44 km/h. Die Zahl nennt der FSD-EU-Tracker. Sie gilt als zentraler Streitpunkt vor einer EU-weiten Entscheidung.
Fazit: Warten ist hier die vernünftige Entscheidung
Sieben EU-Länder haben FSD (Supervised) freigegeben, Deutschland noch nicht. Der Knackpunkt ist kein einzelnes Verbot, sondern ein offenes Verfahren mit umstrittenem Tempoverhalten und einem Termin, über den die Quellen uneins sind. Wer einen Tesla fährt oder kaufen will, plant am besten ohne FSD und bewertet eine spätere Freigabe nach Datum, Umfang und den ersten unabhängigen Tests.