Strom sparen

Strom und Gas wechseln: 11 Anbieter im Vergleich

Küchentisch im November mit Strom- und Gasrechnung, Taschenrechner und Laptop beim Tarifvergleich

Symbolbild: KI-generiert.

Im November landet oft beides im Briefkasten: die Preismitteilung für das neue Jahr und die Erinnerung, dass der Winter teuer wird. Wer in der Grundversorgung sitzt, kann das meiste Geld sparen. Wer eine laufende Preisgarantie hat, sollte erst rechnen und dann entscheiden.

Was kosten Strom und Gas gerade?

Am 7. November 2026 lag der günstigste Neukundentarif im Schnitt bei 33,32 Cent je kWh, die Grundversorgung bei 40,39 Cent, gerechnet für 3.500 kWh im Jahr. Das sind rund 247 Euro Unterschied im Jahr.

Die Zahlen stammen von StromAuskunft. Die Euro-Summe ist unsere eigene Rechnung: 7,07 Cent mal 3.500 kWh. Es handelt sich um Durchschnittswerte, an Ihrer Adresse kann es anders aussehen. Zur Einordnung: Im Oktober lag der gleiche Neukundenwert bei 30,54 Cent, Neukundenpreise schwanken also.

Bei Gas nennt StromAuskunft für den 29. Oktober 2026 rund 14,0 Cent je kWh für Neukunden bei 20.000 kWh im Jahr. Einen verlässlichen aktuellen Durchschnitt für die Gas-Grundversorgung haben wir nicht gefunden. Darum nennen wir hier keinen.

Für 2027 rechnet Finanztip nach vorläufigen Netzentgelten bei Strom bundesweit mit nahezu unveränderten Entgelten. Bei Gas sind es im Schnitt rund 12 Euro mehr im Jahr. Regional gibt es Ausreißer, in Wesel rund 145 Euro für einen Musterhaushalt.

Für wen lohnt sich der Wechsel jetzt?

Aus der Grundversorgung fast immer. Aus einem laufenden Vertrag erst dann, wenn die Preisgarantie endet oder eine Preiserhöhung kommt.

  • In der Grundversorgung: Vergleichen Sie jetzt. Der Vertrag lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen.
  • Mit Preisgarantie: Schauen Sie aufs Enddatum und tragen Sie es in den Kalender ein. Vorher zu wechseln bringt meist nichts.
  • Mit Preiserhöhung im Briefkasten: Prüfen Sie das Datum in der Mitteilung. Bis dahin können Sie ohne Frist kündigen.
  • Mit E-Auto, Speicher oder Wärmepumpe: Dann kann ein dynamischer Tarif passen. Ohne diese Verbraucher lohnt er sich laut Verbraucherzentrale Hamburg meist nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu dynamischen Stromtarifen.

Was sagen die Anbieter zu?

Gelesen haben wir am 8. November 2026 die öffentlichen Seiten der Anbieter. Preise stehen dort nicht ohne Postleitzahl, deshalb fehlen sie hier. „k. A.“ heißt: Auf der gelesenen Seite stand dazu nichts. Das bedeutet nicht, dass es das Angebot nicht gibt.

AnbieterGasStrom ausPreisgarantie, LaufzeitDynamisch
Vattenfall
Tarif prüfen*
k. A.100 % erneuerbarÖkoStrom mit 12, 18 oder 24 Monaten Preisgarantieja, Börsenpreis
Tibber
tibber.com
k. A.k. A.Simple Fix: 12 Monate. Smart Dynamic: ohne Bindungja, 15-Minuten-Börsenpreis
MAXENERGY
Tarif prüfen*
ja100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweisohne Laufzeit; MAX Safety mit 24 Monaten Preisgarantiek. A.
Yippie
Tarif prüfen*
ja100 % europäische Wasserkraftk. A.k. A.
EWE
Tarif prüfen*
jaEWE Grünstromk. A.k. A.
LichtBlick
Tarif prüfen*
ja100 % über Herkunftsnachweisek. A.ja
Octopus Energy
Tarif prüfen*
laut Partnerangabe ja100 % Ökostromk. A.ja
MAINGAU Energie
Tarif prüfen*
laut Partnerangabe ja100 % Ökostromk. A.k. A.
GASAG (Berlin)
Tarif prüfen*
jak. A.k. A.ja
EnBW
Tarif prüfen*
ja100 % erneuerbar in allen Tarifenk. A.k. A.
E.ON
Tarif prüfen*
k. A.k. A.k. A.k. A.
Alle Tarife an Ihrer Adresse vergleichen (Werbung)

Die Tabelle zeigt, was die Anbieter öffentlich zusagen. Den Preis nennt nur der Rechner, denn er hängt an Postleitzahl und Verbrauch.

*Anzeige · Affiliate-Links. Wenn Sie über einen Link abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht. Die Reihenfolge der Tabelle ist keine Rangliste.

Welche Fristen gelten?

Grundversorgung: zwei Wochen. Bei einer Preisänderung: ohne Frist zum Tag der Änderung. Neuer Vertrag: höchstens zwei Jahre Laufzeit und höchstens ein Monat Kündigungsfrist.

  • Grundversorgung: § 20 StromGVV und § 20 GasGVV nennen zwei Wochen.
  • Preiserhöhung: Der Anbieter muss Haushalte nach § 41 Abs. 5 EnWG spätestens einen Monat vorher informieren. Sie können dann zum Tag der Änderung kündigen. Bei Grundversorgung gilt für die Bekanntgabe eine längere Frist von sechs Wochen.
  • Neue Verträge: Seit dem 1. März 2022 gelten höchstens zwei Jahre Laufzeit und höchstens ein Monat Kündigungsfrist. Nach der Verlängerung sind sie monatlich kündbar, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
  • Wechseldauer bei Strom: Seit dem 6. Juni 2025 läuft der technische Wechsel an Werktagen binnen 24 Stunden. Die Frist des alten Vertrags bleibt davon unberührt, steht bei der Bundesnetzagentur. Für Gas haben wir keine klare Angabe gefunden.

Worauf sollten Sie beim Vergleich achten?

  1. Bonus herausrechnen. Laut Stiftung Warentest wird der Neukundenbonus erst nach zwölf Monaten mit der Jahresrechnung verrechnet. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, den Bonus-Filter im Portal auszuschalten.
  2. Preisgarantie genau lesen. Sie gilt laut Stiftung Warentest oft nur eingeschränkt. Lesen Sie, was ausgenommen ist.
  3. Laufzeit kurz halten. Eine lange Preisgarantie bei kurzer Laufzeit ist der beste Fall.
  4. Zweiten Rechner nutzen. Portale zeigen nicht alle Anbieter. Prüfen Sie den Favoriten immer auch direkt beim Anbieter.

Vertiefend dazu: Was Nichtstun beim Stromanbieter kostet, Strompreis 2027 und unser Stromkosten-Rechner.

Fazit

Aus der Grundversorgung heraus rechnet sich der Wechsel fast immer, auch mitten im Winter. Wer eine gute Preisgarantie hat, wartet bis zum Ende und schaut dann erneut. Entscheidend sind zwei Zahlen: der Preis ohne Bonus und das Datum, an dem die Garantie endet.

Quellen und Stand: Strompreise StromAuskunft 07.11.2026, Gaspreis StromAuskunft 29.10.2026, Finanztip 16.10.2026, Rechtsgrundlagen gesetze-im-internet.de, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentralen. Tarifangaben von den öffentlichen Anbieterseiten, gelesen am 08.11.2026. Unsere Partnerbeziehungen sind im Hinweis oben genannt.