Einordnung & Praxis-Erfahrung

Am 31. Juli sinkt die PV-Einspeisevergütung – meine Anlage zeigt, warum das kaum noch zählt

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Solarmodule auf einem Hausdach im warmen Abendlicht – Symbolbild zur sinkenden PV-Einspeisevergütung

Seit ein paar Wochen taucht in PV-Foren und Fachportalen immer dasselbe Datum auf: der 31. Juli 2026. Wer bis dahin seine Solaranlage ans Netz bringt, sichert sich für 20 Jahre noch den etwas höheren Satz – ab dem 1. August sinkt die Einspeisevergütung erneut. Ich betreibe selbst seit gut zwei Jahren eine 10-kWp-Anlage und bekomme regelmäßig Fragen, ob man jetzt noch schnell handeln müsse. Meine ehrliche Antwort nach zwei Jahren echter Betriebserfahrung: Der Stichtag ist real, aber er ist längst nicht mehr die Zahl, die über meine Rendite entscheidet.

Warum gerade jetzt alle über den 31. Juli reden

Der Grund für die aktuelle Torschlusspanik ist unspektakulär, aber im Gesetz fest verankert: Seit 2024 sinkt die PV-Einspeisevergütung nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um pauschal 1 % – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gingen, gelten aktuell noch 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Ab dem 1. August fallen diese Sätze auf rechnerisch rund 7,71 beziehungsweise 12,23 ct/kWh. Wer den alten, noch etwas höheren Satz erwischen will, muss seine Anlage bis zum 31. Juli beim Netzbetreiber anmelden und in Betrieb nehmen – der gesicherte Satz gilt dann unverändert für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 1. August 2026? Für Anlagen bis 10 kWp sinkt sie von 7,78 auf rund 7,71 ct/kWh bei Teileinspeisung und von 12,34 auf rund 12,23 ct/kWh bei Volleinspeisung. Der Grund ist die gesetzlich fest verankerte halbjährliche Degression von 1 % – ein automatischer Routinevorgang, keine politische Kürzung von außen.

Wichtig zur Einordnung: Das ist keine überraschende Kürzung und auch keine Vorstufe zum kompletten Förderende. Die Degression läuft seit Jahren nach demselben Muster – nur wird sie jedes Mal aufs Neue als Eilmeldung verkauft, weil „sinkt" gut klickt.

Meine eigene Anlage: die Zahl, die ich mir vor zwei Jahren gesichert habe

Als meine 10-kWp-Anlage vor gut zwei Jahren ans Netz ging, lag die damalige Einspeisevergütung für Teileinspeisung bei rund 8,11 Cent pro Kilowattstunde – für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb gingen. Diesen Satz habe ich mir für 20 Jahre gesichert, exakt nach demselben Mechanismus, um den es jetzt beim 31.-Juli-Stichtag geht. Zwei Jahre und mehrere Degressionsrunden später liegt der aktuelle Satz für Neuanlagen bei 7,78 ct/kWh, ab August bei rund 7,71 ct/kWh. Der Unterschied zwischen meinem gesicherten Satz und dem, was ein Nachbar mit brandneuer Anlage im August bekäme, liegt also bei rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Meine Anlage: gesicherter Satz seit Inbetriebnahme 20248,11 ct/kWh
Neuanlage bis 31.07.2026 (Teileinspeisung ≤10 kWp)7,78 ct/kWh
Neuanlage ab 01.08.2026 (Teileinspeisung ≤10 kWp)ca. 7,71 ct/kWh
Aktueller Haushaltsstrompreis (Vergleichswert)ca. 31 – 35 ct/kWh

Auf dem Papier klingt „0,4 Cent Unterschied" nach viel Aufregung um wenig. Bei geschätzten 3.000 eingespeisten Kilowattstunden im Jahr sind das rechnerisch keine 15 € Unterschied pro Jahr – und selbst das nur, solange überhaupt noch nennenswert eingespeist statt selbst verbraucht wird. Genau da liegt für mich der eigentliche Denkfehler in der Stichtags-Panik: Sie tut so, als wäre die Einspeisevergütung noch der Haupthebel der Wirtschaftlichkeit. Das war sie vielleicht 2010. 2026 ist sie die kleinste Stellschraube an der ganzen Anlage.

Einspeisevergütung im Vergleich zum Netzstrompreis (ct/kWh) Meine Anlage (2024) Neuanlage bis 31.07. Neuanlage ab 01.08. Haushaltsstrompreis 8,11 ct 7,78 ct 7,71 ct ca. 33 ct

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Vergütung noch?

Ja – aber aus einem völlig anderen Grund als noch vor einigen Jahren. Bei unter 8 Cent Einspeisevergütung und über 30 Cent Netzstrompreis rechnet sich eine Anlage heute fast ausschließlich über den Eigenverbrauch: über einen Speicher, der die Sonnenstunden in den Abend rettet, eine Wallbox, die den Mittagsüberschuss ins E-Auto lädt, und smarte Verbraucher, die genau dann laufen, wenn das Dach am meisten liefert. Bei meiner eigenen Anlage lief das anfangs suboptimal – ohne großen Verbraucher wanderte ein Großteil des Mittagsüberschusses für die damals schon mickrige Vergütung ins Netz. Seit mein Model Y an der Wallbox mit Überschussladen hängt, hat sich das Bild komplett gedreht: Jede Kilowattstunde, die früher für 8 Cent eingespeist wurde, ersetzt jetzt einen Ladepreis, der ein Vielfaches davon kostet. Genau diese Zahlen habe ich in einem eigenen Erfahrungsbericht zum Model Y mit PV-Überschussladen ausführlich durchgerechnet.

Wer keinen Speicher und kein E-Auto hat, kann denselben Effekt über einen dynamischen Tarif wie meinen eigenen Tibber-Vertrag zumindest teilweise nachbauen – Verbraucher wie Waschmaschine, Trockner oder Wärmepumpe in die günstigsten Stunden legen, statt stur auf Einspeisung zu setzen. Wie sich ein Speicher rechnet, welche Größe sinnvoll ist und ab wann sich die Investition amortisiert, habe ich mit echten Zahlen im Ratgeber Stromspeicher: Ab wann lohnt er sich? aufgeschlüsselt.

Für wen der Stichtag trotzdem eine Rolle spielt

Das heißt nicht, dass der 31. Juli komplett irrelevant ist. Wer ohnehin gerade mitten in der Planung einer neuen Dachanlage steckt, Angebote vorliegen hat und der Installationstermin realistisch noch in den nächsten Tagen liegt, kann sich mit dem alten Satz noch einen kleinen, über 20 Jahre gerechnet aber wirklich kleinen Vorteil sichern. Wer dafür aber Kompromisse bei Handwerkerauswahl, Anlagengröße oder Speicherplanung eingeht, nur um den Stichtag zu treffen, optimiert an der völlig falschen Stelle. Die Grundlagen zur Anlagenplanung selbst – Kauf versus Miete, Anbieterauswahl, Förderungen und Speicherdimensionierung – haben wir im großen Photovoltaik-Ratgeber zusammengefasst; wie dynamische Tarife als zweiter Hebel neben dem Eigenverbrauch funktionieren, erklärt der Beitrag zu dynamischen Stromtarifen.

Entscheidend ist außerdem, was „in Betrieb" im EEG-Sinn eigentlich bedeutet: nicht der Tag der Modulmontage, sondern der Zeitpunkt, ab dem die Anlage tatsächlich Strom ins Netz einspeisen kann – also inklusive Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, Zählerwechsel oder -einbau und Eintragung im Marktstammdatenregister. Gerade Letzteres wird gern vergessen, ist aber Pflicht und fristgebunden. Wer erst jetzt einen Installationstermin sucht, wird bei den meisten Fachbetrieben ohnehin nicht mehr rechtzeitig vor dem 31. Juli bedient – die Handwerker-Terminlage ist knapp, und ein hastig zusammengestelltes System ist am Ende teurer als 0,4 Cent Vergütungsunterschied pro Kilowattstunde. Aus meiner eigenen Erfahrung mit der Anmeldung würde ich niemandem raten, wegen eines Prozentpunkts Druck aufzubauen, den eigentlich die Anlagenqualität verdient hätte.

Wie viel Speicher würde sich bei Ihnen lohnen?

Verbrauch und Anlagengröße eintragen – der Rechner zeigt in einer Minute eine grobe Hausnummer für die passende Speichergröße.

Balkonkraftwerk- & PV-Rechner öffnen →

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 1. August 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp sinkt sie von 7,78 auf rund 7,71 ct/kWh bei Teileinspeisung und von 12,34 auf rund 12,23 ct/kWh bei Volleinspeisung – eine gesetzlich fest verankerte halbjährliche Degression von 1 %.

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung noch?

Ja, aber vor allem über den Eigenverbrauch: Speicher, Wallbox und smarte Verbraucher, die den Solarstrom selbst nutzen, bringen heute deutlich mehr als die reine Einspeisung.

Was passiert, wenn ich den 31. Juli 2026 verpasse?

Nichts Dramatisches. Die Vergütung sinkt um rund 1 % und gilt dann für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr – über die Laufzeit gerechnet ein kleinerer Effekt als eine gut geplante Eigenverbrauchsstrategie.

Fazit: Der Stichtag ist real, die Panik ist übertrieben

Zwei Jahre eigene Betriebserfahrung haben mir gezeigt, worauf es wirklich ankommt: Die Einspeisevergütung ist von einem Renditetreiber zu einer Randgröße geworden, während der Eigenverbrauch zum eigentlichen Hebel wurde. Wer bis zum 31. Juli ohnehin fertig wird, darf sich über ein paar gesicherte Zehntelcent freuen. Wer nicht, verliert damit weniger, als die aktuellen Schlagzeilen suggerieren – vorausgesetzt, die Anlage wird von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch statt auf reine Einspeisung ausgelegt.