Adventskranz: Im Dezember brennt es bis zu 50 % öfter
Symbolbild: KI-generiert.
Vier Kerzen, ein Kranz aus Tannengrün, ein Vorhang gleich daneben: Genau dieses Bild steht ab dem 1. Advent in Millionen Wohnzimmern. Es sieht nach Gemütlichkeit aus und ist statistisch eine der gefährlichsten Dekorationen des Jahres, weil Tannengrün in der warmen Wohnung schneller trocknet, als man denkt.
Ich habe nachgelesen, was Versicherer und Verbraucherschützer an Zahlen vorlegen, und daraus eine Routine gebaut, die den Kranz nicht verbietet, aber das Risiko drückt. Die Zahlen sind Größenordnungen aus Pressematerial der Versicherungswirtschaft, keine Messung Ihrer Wohnung.
Wie viel öfter brennt es im Advent?
Nach Angaben der ARAG steigt die Zahl der Brände im Dezember um 40 bis 50 Prozent. Die Versicherungswirtschaft zählte im Dezember 2023 rund 6.000 zusätzliche Brände mit etwa 27 Millionen Euro Schaden; 2020 waren es rund 8.000 zusätzliche Brände mit durchschnittlich 3.800 Euro Schaden je Fall.
Die Jahreswerte schwanken, der Trend nicht: Die Quellen stützen sich auf Meldungen der Versicherer und nennen übereinstimmend Kerzen, Adventskranz und Weihnachtsbaum als häufige Auslöser. Haus & Grund Rheinland Westfalen formuliert es so, dass vergessene Kerzen eine besonders häufige Brandursache sind und speziell Adventskränze und Weihnachtsbäume oft in Brand geraten.
Wichtig für die Einordnung: Die Zahlen zählen alle zusätzlichen Brände im Dezember, nicht nur solche am Kranz. Wie groß der Anteil des Adventskranzes allein ist, geben die veröffentlichten Daten nicht her. Dass er mitten im Wohnzimmer steht, oft neben Gardinen und Papier, macht ihn trotzdem zum naheliegenden Hebel.
Eigene Darstellung nach den genannten Angaben.
Was macht einen Adventskranz gefährlich?
Frisches Tannengrün brennt schlecht, aber es trocknet in der warmen Wohnung schnell aus. Ab dem Moment, in dem Nadeln rieseln, kann eine Flamme das Gesteck rasch erfassen. Dazu kommen Gardinen, Papier und Kinder in Reichweite.
Die ARAG nennt als Faustregeln: feuerfeste Unterlage, Sicherheitsabstand zu Gardinen und Vorhängen, freie Fluchtwege und Kerzen nur anzünden, solange das Grün frisch ist. Bei vertrockneten Nadeln sollten sie gar nicht mehr brennen. Kinder und Tiere gehören nie allein in einen Raum mit offenen Kerzen, nicht einmal für einen kurzen Moment.
Ein Warnsignal im Alltag: Liegen unter dem Kranz schon braune Nadeln, ist er für echte Kerzen vorbei. Dann ersetzen Sie die Kerzen durch LED-Modelle oder stellen den Kranz als Deko ohne Flamme auf. Beim Baum gilt dasselbe: Wunderkerzen gehören laut ARAG nicht hinein, ein Urteil des Landgerichts Offenburg stufte das als grob fahrlässig ein (Az. 2 O 197/02).
Sind LED-Kerzen eine echte Alternative?
Ja. LED-Kerzen imitieren das Flackern, können den Kranz aber nicht entzünden. Die ARAG rät am Baum ausdrücklich zu elektrischen Kerzen, Haus & Grund empfiehlt sie für den Adventskranz.
Wer wegen des Stroms zögert: Der Verbrauch ist bei LED gering, die Rechnung steht im Beitrag Alte Lichterkette frisst im Advent über 6 Euro Strom. Mit einer smarten Steckdose oder einem einfachen Timer geht die Beleuchtung abends von allein aus, ein Vorteil, den echte Kerzen nie bieten: Sie lassen sich nicht vergessen.
Wollen Sie auf die echte Flamme nicht verzichten, begrenzen Sie die Brenndauer: nur mit Erwachsenen im Raum, nur bei frischem Grün, einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke in Griffweite, so die ARAG. Das ist Risikominderung, kein Freibrief.
Und der Weihnachtsbaum?
Der Baum trocknet über Wochen aus und brennt, wenn die Nadeln dürr sind, deutlich heftiger als ein frischer. Stellen Sie ihn in einen Ständer mit Wasser, halten Sie Abstand zu Vorhängen und Heizkörpern und greifen Sie am Baum zu elektrischen Kerzen.
Die ARAG nennt für echte Kerzen im Baum: frei platzieren, nicht direkt unter anderen Zweigen, und bei vertrockneten Nadeln gar nicht mehr anzünden. Auch die eigene Kleidung ist ein Risiko beim Anstecken und Löschen der Kerzen, weil lange Ärmel und Schals Flammen erreichen können.
Ein praktischer Punkt: Je länger der Baum steht, desto trockener wird er. Wer Weihnachten früh aufbaut, sollte die Beleuchtung auf LED stellen und die Kerzen im Januar gar nicht erst wieder anzünden. Ein Baum, der schon nadelt, gehört nach den Feiertagen entsorgt, nicht noch zwei Wochen in der Ecke gelassen.
Was tun, wenn es doch brennt?
Zuerst Menschen in Sicherheit bringen und den Notruf 112 wählen. Einen kleinen Brand können Sie mit Löschdecke oder Löscher ersticken, sobald er größer wird, verlassen Sie die Wohnung und schließen die Tür hinter sich.
Die ARAG rät zu mindestens einem Feuerlöscher für den Privatgebrauch, ideal sind Schaumlöscher der Klasse A oder B, ebenso zweckdienlich sind Pulverlöscher, dazu eine Löschdecke. Wer das Gerät im Ernstfall zum ersten Mal in der Hand hält, verliert Zeit: Lesen Sie die Anleitung vor dem 1. Advent und legen Sie den Standort fest, am besten im Flur, nicht im Wohnzimmer neben dem Kranz.
Tipp für Haushalte mit Kindern: Besprechen Sie einmal den Fluchtweg und einen Treffpunkt vor dem Haus. Das dauert zwei Minuten und ist das, was im Ernstfall zählt. Bei Rauch kriechen Sie in Bodennähe, weil dort die Luft länger atembar bleibt.
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Reicht der Rauchmelder im Flur?
Er warnt erst, wenn der Rauch dort ankommt. Wer abends im Wohnzimmer sitzt, hat den Kranz im Blick, aber ein Melder im Flur reagiert später. Ein zusätzlicher Melder im Wohnzimmer und vernetzte Geräte verkürzen die Warnzeit.
Die Rauchwarnmelder sind in Deutschland laut ARAG längst Pflicht, ebenso ihre regelmäßige Wartung. Haus & Grund weist darauf hin, dass viele Geräte aus der Nachrüstungswelle bis Ende 2016 inzwischen alt sind: Prüfen Sie per Knopfdruck, ob sie funktionieren, und tauschen Sie Batterie oder das ganze Gerät, wenn nicht. In Nordrhein-Westfalen sind sie in Schlafräumen und Rettungswegen vorgeschrieben, andere Bundesländer regeln das etwas anders.
Worauf es beim Kauf ankommt, steht im Rauchmelder-Kauf 2026: Festbatterie, Wechselbatterie oder vernetzt?. Warum Keller und Abstellräume oft ungeschützt bleiben, erklärt Rauchmelderpflicht: Warum Keller und Abstellraum fehlen. Piept ein Melder nachts, hilft Rauchmelder piept nachts: Batterie oder Defekt?
Zahlt die Versicherung, wenn der Kranz brennt?
Nicht automatisch. Lässt man Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt brennen, gilt das nach Check24 laut den Versicherungsbedingungen als grob fahrlässig. Dann zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung nur, wenn der Tarif grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich einschließt.
Das ist der unterschätzte Teil des Risikos: Neben dem Brand selbst steht der Streit um die Leistung. Check24 weist darauf hin, dass der Einschluss grober Fahrlässigkeit in vielen Fällen kaum oder keinen Aufschlag kostet. Prüfen Sie deshalb vor dem 1. Advent Ihre Police: Steht dort ein Einschluss grober Fahrlässigkeit? Das ist eine Sache von fünf Minuten und keine Rechtsberatung.
Bei Mietwohnungen deckt die Hausratversicherung Ihr Eigentum, das Gebäude sichert der Vermieter. Wer fremdes Eigentum beschädigt, braucht eine Privathaftpflicht, die Schäden an der Mietsache in der Regel abdeckt. Auch das gehört in den Policen-Check.
Meine Advents-Routine in fünf Zeilen
- Rauchmelder per Knopfdruck testen, einen zusätzlichen ins Wohnzimmer hängen.
- Kranz auf feuerfeste Unterlage, mindestens eine Armlänge Abstand zu Vorhängen.
- Echte Kerzen nur bei frischem Grün und nur mit Erwachsenen im Raum, sonst LED.
- Löschdecke oder Eimer Wasser in Reichweite.
- Police prüfen: Ist grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen?
Mehr zur Brandvorsorge im Haushalt: Jeder fünfte Wohnungsbrand beginnt am Herd.
Fazit
Der Adventskranz ist kein Grund für Panik, aber ein guter Anlass, einmal im Jahr die Basis zu prüfen: frisches Grün oder LED, ein funktionierender Melder und eine Police ohne Lücke. Nach Angaben der ARAG steigt die Zahl der Brände im Dezember um 40 bis 50 Prozent, und vergessene Kerzen sind ein häufiger Auslöser. Die Hebel kosten wenig und sind vor dem 1. Advent erledigt.
Quellen und Stand: Oktober 2026. ARAG Verbraucher-Information, 1.12.2023 (40 bis 50 Prozent, Wunderkerzen, Löschmittel); Haus & Grund Rheinland Westfalen, 11.12.2024 (rund 6.000 zusätzliche Brände, 27 Mio. Euro, LED-Kerzen); Check24, 8.12.2021 (GDV 2020: rund 8.000 Brände, 3.800 Euro, grobe Fahrlässigkeit). Die Zahlen stammen aus Pressematerial; einzelne Jahreswerte können in anderen Auswertungen abweichen.