Video-Check · Split-Klimaanlage Selbstmontage

Split-Klimaanlage selbst anschließen – wann das erlaubt ist

Andreas Schmitz schaut sich eine günstige Split-Klimaanlage aus China an. Wir ordnen die Frage ein, an der die meisten scheitern, bevor das Gerät überhaupt geliefert ist: Ob man den Kältekreis selbst schließen darf, hängt nicht am Gerätepreis und nicht am Steckersystem – sondern einzig am Kältemittel im Inneren.

Eingebettetes Video von Andreas Schmitz (Der Akku Doktor). Wir betten es nur ein – alle Rechte liegen beim Urheber; die Einordnung ist unsere eigene redaktionelle Meinung.

Unsere Einordnung

Der entscheidende Satz steht nicht im Datenblatt unter „Leistung“, sondern unter Kältemittel. Steht dort R32 oder R410A, handelt es sich um ein fluoriertes Treibhausgas. Wer an so einem Kältekreis arbeitet – also Leitungen ansetzt, evakuiert oder befüllt –, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis Kategorie I nach der EU-Zertifizierungsverordnung, im Alltag „Kälteschein“ genannt. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage 400 oder 4.000 Euro gekostet hat, und es gilt auch für vorbefüllte Schnellkupplungen an F-Gas-Geräten. Steht dort dagegen R290, also Propan, greift diese Pflicht nicht: Propan ist kein fluoriertes Gas, die F-Gase-Regeln erfassen es schlicht nicht.

Genau deshalb sieht man derzeit so auffällig viele R290-Geräte aus chinesischer Fertigung – das ist kein Zufall, sondern die Reaktion auf einen Fahrplan. Die EU-Verordnung 2024/573 verbietet es, neue Luft-Luft-Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit einem Kältemittel ab GWP 150 in Verkehr zu bringen, ab dem 1. Januar 2029. R32 liegt mit einem GWP von 675 klar darüber, R290 mit einem Wert von 3 weit darunter. Wichtig für alle, die schon eine Anlage haben: Für bestehende Geräte gibt es kein Stilllegungsdatum, und Wartung, Reparatur und Nachfüllen mit R32 bleiben durch Fachbetriebe weiter zulässig. Die häufig gelesene Jahreszahl 2027 gehört zu einer anderen Gerätegruppe – sie betrifft Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen, also Heizungen, nicht das Raumklimagerät.

„Kein Kälteschein nötig“ ist allerdings nicht dasselbe wie „einfach anschrauben“. Propan ist brennbar, deshalb entscheidet die Füllmenge im Verhältnis zur Raumgröße, ob ein Gerät in einem bestimmten Zimmer überhaupt aufgestellt werden darf – der Hersteller nennt dazu eine Mindestraumfläche, und die ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung, unter der das Gerät zugelassen ist. Dazu kommt der Teil, den die Kältemittelfrage komplett verdeckt: Ein Innengerät hängt in aller Regel nicht am Schukostecker, sondern am Festanschluss – und der ist Elektrikerarbeit. Auch die Kernbohrung durch die Außenwand, die Kondensatführung und die Befestigung der Außeneinheit sind Gewerke, die niemand nach Kältemittel sortiert.

Unser ehrliches Fazit: Wer selbst montieren will, kommt an einem R290-Gerät mit Schnellkupplung nicht vorbei – bei R32 ist die Sache rechtlich schon vor dem Kauf entschieden. Aber die Ersparnis fällt kleiner aus, als die Rechnung „Gerät statt Handwerker“ suggeriert, weil Elektroanschluss und Wanddurchbruch ohnehin bleiben. Realistisch ist deshalb der Mittelweg: Gerät selbst beschaffen, Aufstellort und Mindestraumfläche vorher gegen das Herstellerdatenblatt prüfen und für Elektrik und Durchbruch einen Betrieb holen. Und vor jedem Klick auf „Kaufen“ lohnt der Blick auf das eine Feld im Datenblatt, das über alles Weitere entscheidet.

Kurz gesagt: Ob man eine Split-Klimaanlage selbst anschließen darf, entscheidet allein das Kältemittel: Bei R32 oder R410A braucht es den Sachkundenachweis Kategorie I, bei R290 (Propan) nicht, weil es kein fluoriertes Gas ist. Der Trend zu R290 hat einen Grund – ab dem 1. Januar 2029 dürfen neue Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW kein Kältemittel ab GWP 150 mehr enthalten; Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und weiter gewartet werden. Ohne Kälteschein heißt aber nicht ohne Handwerker: Propan-Geräte brauchen eine Mindestraumfläche, und Festanschluss sowie Kernbohrung bleiben Fachsache.

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