Video-Check · Heimspeicher und EEG-Novelle 2027

Heimspeicher jetzt kaufen? Was ab 2027 wirklich anders ist

Tom Bötticher stellt die Frage, ob man sich einen Heimspeicher noch vor 2027 zulegen sollte, weil sich „alles ändert“. Wir ordnen ein, was zum Jahreswechsel tatsächlich beschlossen ist – und was die Änderung für die Speicher-Rechnung konkret bedeutet.

Eingebettetes Video von Tom Bötticher. Wir betten es nur ein – alle Rechte liegen beim Urheber; die Einordnung ist unsere eigene redaktionelle Meinung.

Unsere Einordnung

Was zum 1. Januar 2027 wirklich endet, ist die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen – das Kabinett hat die entsprechende EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen, künftig soll neu eingespeister Strom marktorientiert statt zu einem garantierten Satz vergütet werden. Der Speicher selbst wird davon nicht direkt getroffen: Eine eigene Speicherförderung gibt es ohnehin schon lange nicht mehr, ein Heimspeicher rechnet sich seit Jahren ausschließlich über den Eigenverbrauch, den er ermöglicht – nicht über einen Zuschuss.

Genau dort setzt der eigentliche Effekt an: Wird die Einspeisung für Neuanlagen ab 2027 unsicherer und im Schnitt schlechter vergütet, steigt der wirtschaftliche Wert jeder Kilowattstunde, die man selbst verbraucht, statt sie ins Netz zu schicken. Ein Speicher verschiebt genau diese Kilowattstunden vom Mittag in den Abend und erhöht so den Eigenverbrauchsanteil oft von rund 30 auf 60 bis 70 Prozent. Die Preise dafür sind 2026 gleichzeitig so niedrig wie nie: Marktdaten nennen rund 270 bis 420 Euro pro installierter Kilowattstunde, ein 10-kWh-System ab etwa 3.000 Euro – ein Rückgang von rund 15 bis 18 Prozent gegenüber 2025.

Für bestehende Anlagen ändert sich an der Förderlage nichts: Wer seine PV-Anlage vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, behält den bei Inbetriebnahme geltenden Vergütungssatz für 20 Jahre plus das Restjahr – die Novelle greift ausschließlich bei Neuanlagen ab 2027. Ein Kaufdruck „jetzt oder nie“ entsteht damit nur für Haushalte, die ohnehin gerade eine PV-Anlage planen und noch keinen Speicher dazu kalkuliert haben; wer bereits eine Bestandsanlage betreibt, hat mit der Novelle keine neue Frist.

Die Reihenfolge bleibt trotzdem dieselbe wie bei jeder Eigenverbrauchs-Frage: erst die kostenlosen Schritte, dann Technik. Große Verbraucher wie Waschmaschine, Spülmaschine und Warmwasserbereitung in die sonnenreichen Mittagsstunden zu legen kostet nichts und wirkt sofort. Erst wenn diese Verschiebung an ihre Grenzen stößt – etwa weil abends ohnehin der meiste Strom gebraucht wird –, macht ein Speicher als dritte Stufe wirtschaftlich Sinn, und dann lohnt der Preisvergleich zwischen mehreren Angeboten mehr als die Frage nach dem exakten Stichtag.

Kurz gesagt: Ab 1. Januar 2027 endet die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen (EEG-Novelle vom 29. Juli 2026) – eine separate Speicherförderung gab es ohnehin nie. Bestandsanlagen behalten ihren Satz für 20 Jahre, betroffen sind nur Neuanlagen ab 2027. Ein Speicher lohnt sich weiterhin über den Eigenverbrauch, den er erhöht, und die Preise dafür liegen 2026 rund 15–18 % unter dem Vorjahr. Kaufdruck entsteht nur bei einer ohnehin geplanten Neuanlage – nicht für bestehende Anlagen.

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