Preis-Dschungel ⚡ Eine Ladesäule, drei Preise – und manchmal Abzocke?
Kurz gesagt: An manchen Schnellladern gelten für dieselbe Säule drei Preise: Roaming, Ad-hoc und App. Ein Münchner Urteil gegen EWE Go stärkt Roaming-Anbieter, ist aber laut Berichten nicht rechtskräftig. Das Bußgeld-Gesetz für falsche Preisangaben steckt noch im Bundestag.
Symbolbild: KI-generiert
Sie stehen an der Schnellladesäule, der Akku ist fast leer – und müssen erst rechnen, welcher Weg der teuerste ist. Genau das beschreibt SmartDroid in einem Praxisbericht vom 18.10.2026 (Quelle: SmartDroid): Am Lidl-Schnelllader kostete die Kilowattstunde mit der Ewe-Go-Karte 62 Cent, per Ad-hoc-Zahlung 55 Cent und über die Lidl-Plus-App mit Lidl Pay 47 Cent. Der Haken: Die Kartenterminals waren defekt, Lidl Pay ließ sich nicht schnell einrichten, und die Ladekarte startete den Ladevorgang trotz erfolgreicher Anmeldung nicht. Der Autor konnte am Ende gar nicht laden.
Warum es drei Preise gibt
Für dieselbe Säule gelten oft unterschiedliche Tarife, je nachdem, wer abrechnet: der Betreiber selbst (App-Preis), ein Roaming-Anbieter mit Ladekarte oder die spontane Zahlung ohne Vertrag. Die ADAC-Auswertung vom Juli 2025 nannte beim Spontanladen bis zu 62 Prozent Aufschlag gegenüber Vertragskunden. Der ACE fand laut eigener Untersuchung Preise zwischen 0,49 und 0,96 Euro je kWh. Das sind Verbandsangaben, keine amtliche Statistik.
Was Gericht und Gesetzgeber tun
Nach Berichten mehrerer Medien hat das Landgericht München I (Az. 33 O 2062/25) im Streit zwischen dem Roaming-Anbieter DCS und EWE Go entschieden, dass Roaming-Partner nach der EU-Verordnung AFIR nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden dürfen. Im Streit ging es um 83,7 Cent Einkaufspreis, während Vertragskunden 52 Cent zahlten. Das Urteil ist laut Berichten nicht rechtskräftig und setzt keine allgemeine Preisobergrenze. Parallel liegt der Regierungsentwurf zum Preisangabenrecht (Drucksache 21/5873) mit Bußgeldern bis 100.000 Euro im Bundestag; er wurde am 21. Mai 2026 in erster Lesung beraten. Ein Beschluss ist uns nicht bekannt – ob er inzwischen fiel, konnten wir nicht belegen.
Was das für Sie heißt
Bis sich etwas ändert, hilft Vorbereitung: Richten Sie vor der Fahrt die App des Betreibers ein, prüfen Sie den Preis im Display, bevor Sie den Stecker einstecken, und halten Sie einen zweiten Zahlweg bereit. Defekte Kartenterminals können Sie dem zuständigen Gewerbeamt melden – ein Leser verweist dafür auf die AFIR; ob das im Einzelfall greift, ist nicht geprüft. Wer zu Hause laden kann, umgeht das Chaos: Unser Wallbox-Ratgeber zeigt, was Sie dafür brauchen, und im Ladekosten-Vergleich sehen Sie, was Strom unterwegs und daheim wirklich kostet.
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