Tesla-FSD: Name und Tempo-Deckel – EU-Votum frühestens Dezember
Kurz gesagt: Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums hat Tesla im September zugesagt, FSD Supervised in der EU in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen und das Tempolimit nur noch um höchstens 10 Prozent zu überschreiten. Eine Bestätigung von Tesla selbst fanden wir nicht. Die EU-Abstimmung gilt frühestens im Dezember als möglich, in Deutschland ist das System weiter nicht zugelassen.
Symbolbild: KI-generiert
Zwei Zugeständnisse, die Teslas Fahrassistenten in Europa weiterbringen sollen: ein neuer Name und eine Bremse beim Tempo. Laut teslamag.de hat Verkehrsminister Steffen Bilger kurz vor der Sitzung des technischen EU-Ausschusses mitgeteilt, dass sich sein Haus im September mit Tesla „konstruktiv“ geeinigt habe. Eine eigene Stellungnahme von Tesla dazu haben wir nicht gefunden; die Zusage stammt bisher allein von der Ministeriumsseite.
Was vereinbart sein soll
FSD Supervised soll in der EU „Tesla Assisted Driving“ heißen, weil der alte Name laut Ministerium irreführend ist: Das System übernimmt die Fahraufgabe nicht vollständig. Außerdem darf es das Tempolimit nur noch um höchstens zehn Prozent überschreiten, bei Tempo 50 also 55 km/h, wie unter anderem Dr. Web berichtet. Die volle Verantwortung bleibt beim Fahrer, auch für Bußgelder.
Warum das Tempo der Knackpunkt ist
Eine belgische Verkehrssicherheitsorganisation hat FSD in Brüssel getestet: In 55 Prozent der Tempo-30-Abschnitte fuhr das System zu schnell, im Schnitt 44 km/h, wie Electrek berichtet. Schweden will den Tempo-Aufschlag ganz streichen lassen, Frankreich verweigert die Anerkennung. Eine Zehn-Prozent-Grenze löst das Schilderproblem nicht: Erkennt das System ein Tempo-30-Schild falsch, hilft auch ein kleinerer Aufschlag wenig.
Wo das Verfahren steht
Die Niederlande haben FSD Supervised im April vorläufig genehmigt. Mit Kroatien, das laut Teslanorth am 29. September als achtes Land folgte, gelten nationale Ausnahmen. Für eine EU-weite Zulassung braucht es 15 von 27 Staaten mit 65 Prozent der Bevölkerung. Die Ausschusssitzung am Dienstag war laut Agenda eine reine Aussprache; abgestimmt werden könnte frühestens im Dezember. Teslamag nennt eine Freigabe zu diesem Termin als möglich, gültig nur für Fahrzeuge mit der Hardware-Generation HW4. Unsere Meldung von gestern erklärt den möglichen deutschen Sonderweg.
Unsere Einordnung
Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich vorerst nichts: Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft noch, und eine Zusage des Ministeriums ersetzt weder diese Prüfung noch das EU-Votum. Neu ist die Richtung. Deutschland stellt sich erstmals mit konkreten Bedingungen hinter das System, und die Debatte dreht sich vom Ob zum Wie schnell.
Quellen: teslamag.de, Dr. Web, Electrek, Teslanorth. Die Einordnung stammt von uns.
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