Deutschland votiert für FSD und prüft notfalls einen Sonderweg
Kurz gesagt: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will, dass Teslas Fahrassistent FSD Supervised zeitnah in der ganzen EU nutzbar wird, und lässt notfalls einen deutschen Sonderweg prüfen. In Deutschland ist das System weiter nicht zugelassen. Eine EU-Abstimmung wird nach Berichten frühestens im Dezember erwartet.
Foto: Foto-AG Gymnasium Melle, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
Ein Fahrassistent, der in sieben EU-Ländern genehmigt ist, aber in Deutschland nicht genutzt werden darf: Für Tesla-Fahrer hierzulande ist das Alltag. Nun macht Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) Druck. Auf einer Fachkonferenz des Tagesspiegel Background in Berlin sagte er laut heise autos, er wolle erreichen, dass „FSD Supervised“ zeitnah in der gesamten EU nutzbar wird. Eine europäische Einigung hält er für sinnvoll. Scheitert sie, müsse man besprechen, was sich in Deutschland tun lässt.
Wo das Verfahren steht
Die niederländische Behörde RDW hat FSD Supervised am 10. April 2026 vorläufig genehmigt, nach der Ausnahmeregel für neue Technologien in Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung. Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien haben die Genehmigung übernommen. Zusammen mit den Niederlanden sind das rund 12 Prozent der EU-Bevölkerung; Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien fehlen. Für eine EU-weite Geltung braucht es eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 von 27 Staaten mit 65 Prozent der Bevölkerung. Die Ausschusssitzung am 6. Oktober sah laut heise nur eine Aussprache vor, keine Abstimmung; eine Entscheidung wird frühestens im Dezember erwartet. Frühere Meldungen, auch unsere, hatten für den 6. Oktober eine Abstimmung genannt.
Der Sonderweg und seine Grenzen
Staatssekretär Christian Hirte sagte laut heise, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bewerte die niederländischen Unterlagen und wolle selbst ein Fahrzeug erproben, einen Termin nannte er nicht. Als Rückfall käme eine nationale Genehmigung nach Artikel 39 Absatz 5 infrage; die EU-Kommission könnte sie laut Teslanorth kippen (nur dort gefunden, nicht geprüft).
Was dafür und dagegen spricht
Die RDW stuft FSD Supervised als Assistenzsystem ein, nicht als autonomes Fahren: Der Fahrer bleibt verantwortlich, Sensoren überwachen Blickrichtung und Aufmerksamkeit. Laut heise lief die Prüfung über 1,5 Jahre; rund 40.000 Teslas fuhren 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle. Teslas eigene Angabe, die Unfallrate mit FSD sei 4,1-mal niedriger als beim manuellen Fahren, ist nicht unabhängig geprüft; eine unabhängige Vergleichszahl liegt uns nicht vor. Deutschland kritisiert, das System könne zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleiten, dazu passt der Belgien-Test in Tempo-30-Zonen. Auch nordeuropäische Länder und Frankreich äußern Bedenken zu Tempo und Aufmerksamkeit.
Unsere Einordnung
Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich kurzfristig nichts. Wer heute wegen FSD einen Tesla kauft, kauft ein Versprechen ohne Termin. Und selbst nach einer Freigabe bleibt der Fahrer verantwortlich: Hände bereit, Augen auf der Straße. Der Vorstoß erhöht den politischen Druck, ersetzt aber weder die KBA-Prüfung noch das EU-Votum.
Quellen: heise autos, Elektroquatsch und Teslanorth. Die Einordnung stammt von uns.
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