Tesla nennt FSD in Europa jetzt „Assisted Driving“
Kurz gesagt: Tesla hat „FSD (Supervised)“ auf seinen europäischen Webseiten in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt, nachdem Verkehrsminister Steffen Bilger den alten Namen als irreführend bezeichnet hatte. Am System selbst ist keine Änderung bestätigt, in Deutschland ist es weiter nicht zugelassen. Die EU-Abstimmung gilt frühestens im Dezember als möglich.
Symbolbild: KI-generiert
Vor wenigen Tagen war es nur eine Zusage des Ministeriums, jetzt steht der neue Name auf den Tesla-Seiten: Laut teslamag.de heißt „FSD (Supervised)“ in Europa seit dem späten Donnerstagabend „Tesla Assisted Driving“. In den USA bleibt es bei „Full Self-Driving (Supervised)“.
Was sich ändert – und was nicht
Geändert hat sich nach bisherigem Stand der Name auf den europäischen Tesla-Webseiten, auch auf der deutschen Seite. Das US-Portal Not a Tesla App betont, dass keine Änderung an der Fahrzeugsoftware bestätigt ist. Auch ob Tesla die vom Ministerium genannte Grenze von höchstens zehn Prozent über dem Tempolimit umsetzt, hat das Unternehmen bislang nicht erklärt. Weitere Umbenennungen, etwa beim „Enhanced Autopilot“, melden bisher nur Social-Media-Beiträge; wir konnten sie nicht belegen.
Warum der Name zählt
Seit 2016 steht „Full Self-Driving“ in der Kritik, weil die Autos zwar viel übernehmen, aber nicht selbstständig fahren. Hierzulande warb Tesla ohnehin nicht mit „FSD“, sondern mit „volles Potenzial für autonomes Fahren“ und später mit „Potenzial für Voll-Selbstständiges Fahren“. Das Verkehrsministerium hielt auch das für zu weitgehend: Das System unterstütze beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken, der Fahrer bleibe jederzeit verantwortlich. Für die Zulassung zählt das auch rechtlich: Die Behörden stufen das System als Assistenz der Stufe 2 ein, nicht als autonomes Fahren.
Wo die Zulassung steht
Die niederländische Behörde RDW hat FSD Supervised im April genehmigt, inzwischen gibt es nationale Ausnahmegenehmigungen in acht kleineren EU-Ländern. Für eine EU-weite Zulassung ist eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten nötig. Die nächste Abstimmung im zuständigen Ausschuss ist für Dezember angesetzt. Teslamag zufolge hat Deutschland der Zulassung im Gegenzug für die Umbenennung und eine strengere Einhaltung der Tempolimits zugestimmt; aus den Quellen geht das bisher nur über Aussagen des Ministeriums hervor. Mehr zu den Bedingungen lesen Sie in unserer Meldung vom 7. Oktober.
Unsere Einordnung
Der Namenswechsel ist ein Signal an die Zulassungsbehörden, kein neues Feature. Wer in Deutschland ein Tesla-Abo oder eine Bestellung erwägt, sollte sich nicht vom neuen Namen täuschen lassen: Die Aufsichtspflicht bleibt, und ohne deutsche Zulassung ist die Nutzung hier weiter nicht erlaubt. Spannend wird, ob mit dem Namen auch das Tempoverhalten angepasst wird, denn genau daran hatten mehrere Länder Kritik geübt.
Quellen: teslamag.de, Not a Tesla App. Die Einordnung stammt von uns.
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