Tesla FSD zu schnell in Tempo 30: Belgien-Test vor EU-Votum
Kurz gesagt: Die Brüsseler Initiative Johanna.be hat Teslas FSD (Supervised) getestet: In 55 % der Tempo-30-Abschnitte lag die Geschwindigkeit darüber, im Schnitt bei 44 km/h. In Deutschland darf das System nicht genutzt werden; am 6. Oktober stimmt ein EU-Ausschuss über eine EU-weite Zulassung ab.
Symbolbild: KI-generiert
Tesla verkauft das Paket „Full Self-Driving“ seit Jahren, in Deutschland nutzen lässt es sich bis heute nicht. Nun liefert ein Test aus Belgien Argumente für die Skeptiker – wenige Wochen vor einer wichtigen EU-Abstimmung.
Was der Test ergeben hat
Die Brüsseler Verkehrssicherheits-Initiative Johanna.be, die sich für Fußgänger und Radfahrer einsetzt, hat unter dem Namen „FSD30“ getestet, wie sich Teslas „FSD (Supervised)“ in der Stadt verhält. Nach Angaben der Gruppe waren die Tester im Juli an drei Tagen rund 400 Kilometer unterwegs, überwiegend auf Straßen mit niedrigem Tempo, wo Menschen zu Fuß und auf dem Rad besonders gefährdet sind. Über die Studie berichteten unter anderem Electrek und Insurance Journal (Reuters-Meldung).
- In 55 % der Tempo-30-Abschnitte fuhr der Wagen schneller als erlaubt, im Schnitt mit 44 km/h.
- Das Fahrzeug zeigte zwar teils an, das 30er-Schild erkannt zu haben, blendete aber häufig wieder 50 km/h als Limit ein.
- In verkehrsberuhigten Wohnstraßen (Tempo 20) lag FSD in 42 % der Fälle darüber.
- In Fahrradstraßen versuchte das System wiederholt, Radfahrer zu überholen – nach belgischem Recht dort nicht erlaubt.
Die Initiative verweist auf WHO-Daten: Die Sterbewahrscheinlichkeit eines Fußgängers ist bei 44 km/h fast sechsmal so hoch wie bei 30 km/h.
Wie belastbar ist das?
Die Quelle unserer Meldung, Smartdroid, weist selbst darauf hin, dass Details zu Testbedingungen und Methodik dünn sind. Es handelt sich um die Auswertung einer Interessengruppe in einer Stadt, nicht um ein unabhängiges Prüfverfahren. Eine Stellungnahme von Tesla haben wir dazu nicht gefunden. Als Hinweis auf ein reales Problem – die Tempoerkennung in Zonen mit Sonderlimit – taugt der Test trotzdem.
Zulassung: Deutschland wartet
FSD Supervised gilt rechtlich als Assistenzsystem der Stufe 2: Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können. Die niederländische Behörde RDW hat es im April 2026 als erste in Europa genehmigt, gestützt auf UN-Regelung 171 und eine Ausnahme nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung. Inzwischen gibt es nationale Freigaben laut Medienberichten unter anderem in Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, den Niederlanden, Slowenien und Tschechien. Das Kraftfahrt-Bundesamt erkennt sie bislang nicht an und prüft selbst. Am 6. Oktober 2026 soll ein EU-Ausschuss über eine EU-weite Anerkennung abstimmen – ohne dass der Ausgang feststeht.
Unsere Einordnung
Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich vorerst nichts: Das Paket lässt sich hierzulande nicht nutzen, egal was es kostet. Wer in einem der zugelassenen Länder fährt, sollte in Tempo-30-Zonen selbst auf den Tacho achten – die Verantwortung liegt beim Fahrer, ein Bußgeld trifft nicht das System. Der Test zeigt außerdem, wohin die Diskussion vor der EU-Abstimmung läuft: weg von der Autobahn, hin zum Stadtverkehr mit Radfahrern und Fußgängern.
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