Schutz & Sicherheit

Powerbank im Handgepäck: Der Schaden entsteht Wochen vorher

Powerbank mit angestecktem Kabel in der Netztasche an der Rückenlehne eines Flugzeugsitzes, daneben Reisepass und Kopfhörer, Tageslicht vom Kabinenfenster

Symbolbild: KI-generiert.

Wer in diesem Sommer fliegt, bekommt es spätestens beim Boarding zu hören: Powerbank nicht ins Gepäckfach, nicht laden, nicht benutzen. Für viele klingt das nach neuer Schikane, und die naheliegende Frage lautet: Ist das Ding jetzt gefährlich, das ich seit zwei Jahren in der Jackentasche mit mir herumtrage? Die ehrliche Antwort ist unbequemer als ein Ja oder Nein – denn die neuen Regeln zielen gar nicht auf das Gerät. Sie zielen auf den Moment, in dem etwas schiefgeht.

Die Regel verhindert nichts – sie macht nur sichtbar

Ein Lithium-Ionen-Akku kann in einen Zustand geraten, den Fachleute thermisches Durchgehen nennen: Der Separator zwischen den Zellschichten ist beschädigt, es kommt zu einem internen Kurzschluss, die Zelle heizt sich selbst auf und reißt die Nachbarzellen mit. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung beschreibt für den Kern dieses Vorgangs Temperaturen von über 900 Grad. Was dabei brennt, ist nicht nur ein Gehäuse, sondern eine chemische Reaktion, die ihren Sauerstoff zu einem Teil selbst mitbringt.

Genau deshalb ist die wichtigste Luftfahrtregel so alt wie unspektakulär: Powerbanks und lose Ersatzakkus gehören ins Handgepäck, nie in den aufgegebenen Koffer. Nicht, weil sie im Frachtraum eher kaputtgehen – sondern weil dort niemand sitzt. In der Kabine bemerkt eine Besatzung den Rauch in Sekunden und hat Löschmittel in Reichweite. Im Frachtraum bemerkt es niemand.

Das ist die Wurzel des Problems: Man kann einem Akku von außen nicht ansehen, ob er beschädigt ist. Also verlegen die Regeln nicht den Defekt, sondern den Ort, an dem er passiert – dorthin, wo jemand hinschaut. Die Verschärfungen der letzten Monate sind exakt derselbe Gedanke, eine Stufe weiter gedacht: Wenn schon nicht zu verhindern ist, dass eine Zelle versagt, dann soll sie wenigstens nicht in einem geschlossenen Fach über den Köpfen der Passagiere versagen.

Ich habe in über 35 Jahren Polizeidienst genug Brandorte gesehen, um diese Logik wiederzuerkennen. Sicherheitsregeln, die tatsächlich etwas bringen, versuchen selten, das Unvermeidliche auszuschließen. Sie sorgen dafür, dass jemand früh genug merkt, dass es losgeht. Privat lebe ich mit einem ganzen Park an Lithium-Zellen – Powerstations, Werkzeugakkus, dem Akku am Pedelec, dazu die üblichen zwei, drei Powerbanks in Taschen und Schubladen. Auch bei mir gilt: Das gefährlichste Gerät ist nicht das größte, sondern das, dessen Vorgeschichte ich nicht kenne.

Was gilt seit Januar 2026 für Powerbanks im Flugzeug?

Kurzantwort: Powerbanks bis 100 Wattstunden dürfen ins Handgepäck, 100 bis 160 Wattstunden nur mit Zustimmung der Airline, darüber gar nicht. Neu ist die Bordnutzung: Die Lufthansa Group hat Laden und Benutzen an Bord zum 15. Januar 2026 untersagt und schreibt zusätzlich vor, dass das Gerät sichtbar bleibt – in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz, nicht im Fach über dem Sitz.

Die Wattstunden-Grenzen stammen aus dem internationalen Regelwerk und gelten weltweit einheitlich; die IATA fasst sie in ihren Passagierhinweisen mit Stand 31. März 2026 so zusammen. Betroffen von der neuen Lufthansa-Regel sind neben Lufthansa selbst auch Swiss, Austrian, Brussels Airlines, Eurowings, Discover, Edelweiss, Air Dolomiti und ITA Airways; erlaubt sind maximal zwei Powerbanks bis 100 Wattstunden pro Person.

Deutschland ist damit spät dran, nicht früh: Singapore Airlines und Scoot haben Nutzung und Laden an Bord bereits zum 1. April 2025 verboten. Südkorea verschärfte die Bordregeln nach einem Kabinenbrand landesweit, ebenfalls mit der Vorgabe, Powerbanks nicht mehr im Fach über dem Sitz zu verstauen. Für Emirates wird ein vergleichbares Verbot seit Oktober 2025 berichtet – das haben wir nur in Sekundärquellen gefunden und kennzeichnen es entsprechend.

Wichtig für die Reiseplanung: Einheitlich ist das alles nicht. Für Condor, TUIfly und Ryanair ließ sich in der Recherche keine belastbare eigene Regeländerung für 2025/2026 finden. Das heißt nicht, dass es keine gibt – es heißt, dass Sie es für Ihren konkreten Flug bei Ihrer Airline nachschlagen sollten, und zwar auf deren eigener Seite, nicht in einem Reiseforum.

Was darf mit an Bord? Die Grenzen in Wattstunden (Wh) bis 100 Wh Handgepäck: erlaubt ca. 27.000 mAh bei 3,7 V 100–160 Wh nur mit Zustimmung vorher bei der Airline klären über 160 Wh nicht zugelassen im Passagierverkehr Aufgegebenes Gepäck: in jedem Fall verboten Ein Brand im Frachtraum wird nicht bemerkt und nicht erreicht – das ist der ganze Grund. Neu seit 15.01.2026 (Lufthansa Group): kein Laden, kein Benutzen an Bord Aufbewahrung sichtbar: Sitztasche, am Körper oder unter dem Sitz – nicht im Fach über dem Kopf. Wattstunden-Grenzen nach IATA-Passagierhinweisen (Stand 31.03.2026). Umrechnung mAh × Volt ÷ 1000 – eigene Rechnung mit der üblichen Zellspannung 3,7 V.

Wie groß ist das Risiko wirklich?

Kurzantwort: Klein, aber steigend. Die US-Luftfahrtbehörde FAA zählte für 2025 insgesamt 93 verifizierte Vorfälle mit Lithium-Batterien an Bord, nach 89 im Jahr 2024. Gemessen an der Zahl der Flüge ist das verschwindend wenig – gemessen an der eigenen Statistik der Behörde ist es ein Anstieg, der seit Jahren anhält. Das ist der Grund für die neuen Regeln, nicht ein plötzlicher Gefahrensprung.

Diese Zahlen ordnen die Sache ein, und zwar in beide Richtungen. 93 Vorfälle bedeuten im Schnitt mehr als einen pro Woche – für eine Behörde, die Sicherheitsmargen in Größenordnungen denkt, ist das viel. Für den einzelnen Reisenden bedeutet es: Die Wahrscheinlichkeit, so etwas jemals im eigenen Flugzeug zu erleben, ist sehr gering. Wer deswegen Flugangst entwickelt, hat die Zahl falsch gelesen.

Interessanter als die Gesamtzahl ist die Verteilung: Nach FAA-Auswertung seit 2006 entfielen 39 Prozent der gemeldeten Vorfälle auf Powerbanks und tragbare Ladegeräte, weitere 21 Prozent auf E-Zigaretten. Es geht also nicht um Laptops oder Handys, sondern ganz überwiegend um die kleinen Zusatzgeräte, die man nebenbei mitnimmt und über die man am wenigsten nachdenkt.

Der Fall, der die Regeln weltweit in Bewegung gebracht hat, ereignete sich am 28. Januar 2025 in Busan: An Bord einer Maschine der Air Busan brach im hinteren Kabinenbereich Feuer aus, alle Insassen konnten über die Notrutschen evakuiert werden, 27 Menschen wurden verletzt, das Flugzeug war ein Totalschaden. Ein forensisches Zwischenergebnis vom 14. März 2025 nannte einen Kurzschluss in einer Powerbank als wahrscheinlichste Ursache; das Gerät lag in einem Gepäckfach über den Sitzen. Einen veröffentlichten Abschlussbericht haben wir nicht gefunden – wir geben das als Zwischenstand wieder, nicht als endgültige Feststellung.

Der Auslöser liegt fast immer im Alltag, nicht im Flieger

Und damit zurück zum eigentlichen Punkt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nennt als häufigsten Vorlauf eines Akkubrands eine mechanische Beschädigung – Sturz, Stoß, Druck. Entscheidend ist der Nachsatz: Der Brand muss dabei nicht sofort ausbrechen, er kann zeitversetzt auftreten. Die Powerbank, die vom Küchentisch gefallen ist und danach völlig normal funktioniert hat, ist deshalb kein Beweis dafür, dass nichts passiert ist.

Dazu kommen drei Belastungen, die im Sommer besonders zusammenkommen:

  • Hitze. Das Umweltbundesamt nennt Umgebungstemperaturen ab etwa 40 Grad als schädlich für Lithium-Ionen-Akkus. Ein in der Sonne geparktes Auto erreicht nach ADAC-Messungen bereits nach 30 Minuten über 50 Grad, nach 90 Minuten knapp 60 Grad. Das Handschuhfach am Strandparkplatz ist damit einer der schlechtesten Aufbewahrungsorte, die es gibt.
  • Die Ladephase. Nach Auswertungen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) entstehen drei von vier Akkubränden während des Ladens. Das IFS führt außerdem rund ein Drittel aller untersuchten Schadenfeuer auf Elektrizität zurück, wovon inzwischen etwa 20 Prozent auf Lithium-Ionen-Akkus entfallen.
  • Billige Zellen und Nachbauten. Fehler im Batteriemanagement und minderwertige Fertigung stehen beim IFS ausdrücklich in der Ursachenliste. Warum ich davon grundsätzlich abrate, habe ich in Finger weg von No-Name-Powerstations und Billig-Akkus ausführlich aufgeschrieben.

Wer diese drei Punkte nebeneinanderlegt, sieht, warum das Bordverbot fürs Laden mehr ist als Symbolpolitik: Es entfernt aus dem Flugzeug ausgerechnet die Phase, in der statistisch die meisten Akkubrände beginnen. Und es erklärt zugleich, warum die Regel für Ihr eigenes Risiko fast bedeutungslos ist – denn geladen wird zu Hause, im Hotel, im Auto. Dort passiert es, wenn es passiert. Wie sich Hitze konkret auf Akkus und Solartechnik auswirkt, haben wir im Hitze-Ratgeber für Akkus und Solaranlagen auseinandergenommen.

Was hilft – in dieser Reihenfolge

Stufe 1 – kostet nichts: die Vorgeschichte prüfen. Nehmen Sie Ihre Powerbank einmal bewusst in die Hand, bevor Sie sie einpacken. Vier Zeichen sind laut TÜV-Verband ernst zu nehmen: aufgeblähtes oder verformtes Gehäuse, ungewöhnlich starke Erwärmung beim Laden, ein säuerlicher oder nach verbranntem Kunststoff riechender Geruch, auffällig schnelle Selbstentladung. Trifft eines davon zu, kommt das Gerät nicht mit auf die Reise – und auch nicht mehr ans Ladegerät.

Stufe 1b – kostet ebenfalls nichts: den Ladeort ändern. Nicht über Nacht auf dem Sofa, nicht auf dem Bett, nicht auf Papierstapeln, nicht im geschlossenen Schrank. Eine harte, nicht brennbare Unterlage und ein Raum, in dem man den Rauchmelder auch hört, sind die ganze Maßnahme. Dass die Rauchmelderpflicht ausgerechnet die Räume ausspart, in denen die meisten Menschen laden, ist ein eigenes Thema – nachzulesen in Die Warnlücke bei Rauchmeldern.

Stufe 1c – kostet nichts: Ladestand und Lagerung. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lithium-Ionen-Akkus etwa zwischen 20 und 90 Prozent zu betreiben und bei längerer Lagerung spätestens nach sechs Monaten nachzuladen. Eine randvolle Powerbank ist kein Sicherheitsgewinn, sondern nur mehr gespeicherte Energie. Und der Sommerklassiker: Nicht im Auto liegen lassen.

Stufe 2 – kostet ein paar Minuten: das Gerät korrekt loswerden. Ein verdächtiger Akku gehört keinesfalls in den Hausmüll – das Umweltbundesamt ist da eindeutig, und die Entsorgungswirtschaft berichtet über Größenordnungen, die das erklären: Lithium-Ionen-Akkus verursachen nach Angaben des TÜV-SÜD-Brandschutzportals rund 80 Prozent aller Brände in Müllfahrzeugen und Abfallanlagen. Richtig ist die Rückgabe im Handel, bei stark beschädigten Geräten das Schadstoffmobil. Der oft empfohlene Klebestreifen über den Kontakten stammt aus kommunalen Entsorger-Hinweisen, nicht vom Umweltbundesamt selbst – schaden kann er nicht, als amtliche Vorgabe sollte man ihn aber nicht ausgeben.

Stufe 3 – erst jetzt Geld ausgeben. Wenn ein Gerät auffällig geworden ist, wird es ersetzt, nicht repariert und nicht „noch für den Urlaub" weitergenutzt. Beim Neukauf entscheiden Zellqualität und ein sauberes Batteriemanagement, nicht der Preis und schon gar nicht der Rabatt. Wer größere Kapazitäten für Reisen oder Camping sucht, findet die Auswahlkriterien in unserem Ratgeber zu Powerstations.

Was übrigens nicht stimmt: dass Wasser bei Akkubränden wirkungslos sei. Feuerwehren löschen solche Brände sehr wohl mit Wasser, es kühlt wirksam. Die eigentliche Schwierigkeit ist, dass das Wasser den Brandherd im Inneren des Zellpakets oft gar nicht erreicht. Und Brandschutz- beziehungsweise Löschdecken löschen einen Akkubrand nicht, sie begrenzen ihn – ein erneutes Aufflammen bleibt möglich.

Häufige Fragen

Darf ich eine Powerbank im Koffer aufgeben?

Nein, in keinem Fall. Powerbanks und lose Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck. Das ist keine Airline-Eigenheit, sondern internationale Vorgabe.

Wie viele Powerbanks darf ich mitnehmen?

Bei der Lufthansa Group sind es maximal zwei Geräte bis 100 Wattstunden pro Person. Andere Airlines handhaben die Stückzahl unterschiedlich – nachschlagen lohnt sich, besonders auf Langstrecken mit Umsteigeverbindungen unter verschiedenen Betreibern.

Wie rechne ich Milliamperestunden in Wattstunden um?

Milliamperestunden mal Spannung geteilt durch 1000. Bei den üblichen 3,7 Volt Zellspannung entsprechen 20.000 mAh rund 74 Wattstunden, 27.000 mAh liegen etwa an der 100-Wattstunden-Grenze. Auf den meisten Geräten steht der Wh-Wert aber ohnehin aufgedruckt – das ist die verlässlichere Angabe.

Mein Handy wird beim Laden warm. Ist das schon ein Warnzeichen?

Handwarm ist normal, gerade beim Schnellladen. Gemeint ist etwas anderes: eine Erwärmung, bei der man das Gerät nicht mehr bequem in der Hand halten mag, oft zusammen mit einem aufgewölbten Gehäuse oder einem sich abhebenden Display. Diese Kombination ist ein klares Stoppsignal.

Was mache ich, wenn im Flugzeug tatsächlich etwas raucht?

Nicht selbst hantieren, sondern sofort die Kabinenbesatzung rufen. Die Crew ist genau dafür geschult und hat die passenden Löschmittel an Bord. Das ist auch der praktische Sinn der Sichtbarkeitsregel: Sekunden entscheiden, und sie gehen verloren, wenn erst ein geschlossenes Gepäckfach geöffnet werden muss.

Fazit

Die neuen Bordregeln sind keine Panikreaktion und auch kein Beleg dafür, dass Powerbanks plötzlich gefährlich geworden wären. Sie sind eine nüchterne Konsequenz aus einer Statistik, die langsam, aber stetig nach oben zeigt – und sie tun das, was Sicherheitsregeln realistischerweise können: Sie schaffen Sichtbarkeit und Reaktionszeit, statt das Unvermeidliche zu verbieten.

Für Ihr eigenes Risiko ist der Flug ohnehin der harmloseste Teil der Reise. Entschieden wird es in den Wochen davor: ob das Gerät heruntergefallen ist, ob es einen Nachmittag im aufgeheizten Auto verbracht hat, ob es nachts unbeaufsichtigt auf dem Sofa lädt. Diese drei Fragen kosten nichts, sie brauchen keine neue Anschaffung, und sie wirken auch dann noch, wenn Sie gar nicht fliegen.

Quellen: Wattstunden-Grenzen (bis 100 Wh, 100–160 Wh mit Genehmigung, über 160 Wh unzulässig) und Verbot im aufgegebenen Gepäck nach IATA-Passagierhinweisen zu Lithiumbatterien, Stand 31.03.2026 · Bordregeln der Lufthansa Group ab 15.01.2026 (kein Laden/Benutzen, max. zwei Powerbanks bis 100 Wh, sichtbare Aufbewahrung) nach Angaben der Lufthansa Group und von Eurowings · Nutzungsverbot Singapore Airlines/Scoot ab 01.04.2025; Verschärfung der Bordregeln in Südkorea nach dem Kabinenbrand (aero.de) · Emirates-Regel ab Oktober 2025 nur über Sekundärquellen, im Text als solche gekennzeichnet; für Condor, TUIfly und Ryanair ließ sich keine belastbare eigene Regeländerung 2025/2026 finden · Vorfallszahlen FAA (93 verifizierte Vorfälle 2025, 89 in 2024; Verteilung seit 2006: 39 % Powerbanks, 21 % E-Zigaretten) · Air Busan Flug 391 am 28.01.2025 in Gimhae/Busan, forensisches Zwischenergebnis vom 14.03.2025 (Kurzschluss in einer Powerbank als wahrscheinlichste Ursache) – ein Abschlussbericht war zum Redaktionsschluss nicht auffindbar · Thermisches Durchgehen, mechanische Beschädigung als häufigster Vorlauf, zeitversetzter Ausbruch und Temperaturen über 900 °C: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Drei von vier Akkubränden in der Ladephase, rund ein Drittel der Schadenfeuer durch Elektrizität, davon rund 20 % Lithium-Ionen-Akkus, Fehler im Batteriemanagement und minderwertige Fertigung als Ursachen: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), wiedergegeben über TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal und Fachpresse · Ladefenster 20–90 %, Nachladen nach spätestens sechs Monaten, Schädigung ab etwa 40 °C, Entsorgungswege: Umweltbundesamt · Innenraumtemperaturen im geparkten Auto (über 50 °C nach 30 Minuten, 59,1 °C nach 90 Minuten): ADAC · Warnzeichen defekter Akkus: TÜV-Verband · Rund 80 % der Brände in Müllfahrzeugen und Abfallanlagen durch Lithium-Ionen-Akkus: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal · Löschen mit Wasser und Wirkung von Löschdecken: Feuerwehrmagazin. Die Umrechnung von Milliamperestunden in Wattstunden ist eine eigene Überschlagsrechnung mit der üblichen Zellspannung von 3,7 Volt. Angaben zu Beförderungsbedingungen ersetzen nicht die Prüfung der Regeln Ihrer konkreten Fluggesellschaft.