Black Friday 2026

Black Friday: 29 % Rabatt sind normal, über 70 % verdächtig

Frau am Küchentisch vergleicht abends auf Laptop und Smartphone Preise, daneben Paketkartons, Notizblock und eine Tasse

Symbolbild: KI-generiert.

Am 27. November ist Black Friday, und schon jetzt werben Händler mit Prozentzahlen, die nach Jahrhundert-Schnäppchen klingen. Meine Erfahrung aus dem täglichen Preisvergleich: Der typische Rabatt ist deutlich bescheidener, und genau die ganz großen Zahlen verdienen den zweiten Blick.

Wir überwachen für die Deals-Seite laufend rund 800 Angebote. Daraus ergibt sich ein nüchternes Bild davon, wie Rabatte tatsächlich verteilt sind. Es ist keine Black-Friday-Messung, denn die gibt es erst nach dem Stichtag, aber es ist ein belastbarer Maßstab für die Prozentzahlen, die Ihnen in den nächsten Wochen begegnen.

Wie hoch ist ein normaler Rabatt?

In unseren Daten liegt der Median der ausgewiesenen Rabatte bei 29 Prozent. Nur 8 Prozent der Angebote mit Streichpreis werben mit mehr als 70 Prozent. Wer 29 Prozent sieht, sieht den Normalfall, wer 70 Prozent und mehr sieht, sollte nachrechnen.

Stand 19. Oktober 2026 zeigen 417 der 800 überwachten Angebote einen Streichpreis, 35 davon liegen über der 70-Prozent-Marke. Hinter solchen Werten steckt häufig eine aufgeblasene unverbindliche Preisempfehlung, die nie ein realer Verkaufspreis war. Die Details und die Aufschlüsselung nach Händlern und Kategorien stehen im Streichpreis-Report.

Dass viele Aktionen weniger bringen, als sie versprechen, passt zu älteren Untersuchungen: Das Preisvergleichsportal guenstiger.de wertete Black-Friday-Angebote aus (170 Angebote, Erhebung 2019, berichtet von ComputerBase im Oktober 2020). Danach war gut ein Drittel der Angebote tatsächlich günstiger, im Schnitt um 13 Prozent, bei 40 Prozent der Deals zahlten Käufer mehr als nötig. Die Stichprobe ist klein und alt, als Hinweis taugt sie trotzdem: Der Aktionsname allein sagt nichts über den Preis.

Worauf bezieht sich der durchgestrichene Preis?

Auf zwei sehr verschiedene Dinge: Entweder auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, den der Händler bei eigenen Preissenkungen nennen muss, oder auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Nur der erste Vergleich ist ein echter Preisvorteil.

Wer mit einer eigenen Preisermäßigung wirbt, muss nach § 11 der Preisangabenverordnung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Der Europäische Gerichtshof hat 2024 klargestellt, dass sich der beworbene Rabatt auf genau diesen Preis beziehen muss. Das schützt Sie vor dem Trick, Preise kurz vor der Aktion anzuheben und dann „herabzusetzen“.

Ein Vergleich mit der UVP fällt nicht unter diese Regel. Er muss klar als UVP gekennzeichnet und aktuell sein, ist aber oft ein Papiertiger: Viele Geräte werden seit Monaten deutlich unter UVP verkauft. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor solchen „Mondpreisen“, die kaum ein Kunde je gezahlt hat.

Wie prüfe ich einen Deal in zwei Minuten?

Preisverlauf öffnen, den Preis in zwei weiteren Shops gegenprüfen und den Rabatt auf den Bestpreis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf die UVP. Das dauert zwei Minuten und entlarvt die meisten Scheinrabatte.

  1. Preisverlauf ansehen. Ein unabhängiges Vergleichsportal zeigt, was das Produkt in den letzten Wochen und Monaten gekostet hat. Lag der Preis im Oktober schon darunter, ist der Black-Friday-Preis kein Schnäppchen.
  2. Zwei weitere Shops prüfen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, mindestens zwei Portale zu nutzen, weil keines jeden Shop erfasst.
  3. Den Rabatt selbst ausrechnen. Aktueller Preis gegen den Bestpreis der letzten 30 Tage, nicht gegen die genannte Ausgangszahl.
  4. Gesamtpreis vergleichen. Versand, Rückgabekosten und Garantie gehören dazu, bei Importware aus Drittländern auch Zoll und Gewährleistung.
  5. Bei über 70 Prozent bremsen. Bekannte Marken verschenken selten drei Viertel ihres Preises. Steckt dahinter ein No-Name-Produkt, ist die UVP häufig frei erfunden.

Mit unserer Schnäppchen-App und der Deals-Seite machen wir diese Prüfung bei jedem Angebot vorab: Preise werden maschinell gegen den Händler abgeglichen, der Streichpreis ist ausgewiesen. Den Überblick über Aktionstage finden Sie unter Aktionstage, die Prime-Variante im Oktober erklärt Prime Deal Days: Echte Angebote erkennen.

Welche Tricks sind am Aktionstag üblich?

Am häufigsten sind der aufgeblasene Ausgangspreis, Sets mit Zubehör, das niemand braucht, Countdown-Druck und Fake-Shops mit Lockpreisen. Gegen alle vier hilft dieselbe Gewohnheit: erst den Preisverlauf prüfen, dann klicken.

Der aufgeblasene Ausgangspreis: Der Preis wird wenige Wochen vor der Aktion angehoben und dann „gesenkt". Die 30-Tage-Regel macht das angreifbar, ein eigener Blick in den Preisverlauf erledigt den Rest.

Das Set statt des Einzelprodukts: Ein Gerät wird mit Zubehör gebündelt, der Gesamtpreis wirkt günstig, ein Vergleich mit dem Einzelpreis ist kaum noch möglich. Rechnen Sie das Zubehör einzeln nach und fragen Sie sich, ob Sie es ohne das Set je gekauft hätten.

Der Countdown: „Nur noch 2 Stunden" soll Tempo erzeugen. Ein echtes Schnäppchen überlebt zwei Minuten Nachdenken, und gute Preise kehren erfahrungsgemäß wieder, wenn auch nicht für jedes Produkt.

Der Fake-Shop: Die Verbraucherzentralen warnen jedes Jahr vor Shops, die bekannte Marken zu unmöglichen Preisen anbieten. Fehlendes Impressum, nur Vorkasse oder Überweisung und ein Preis weit unter allen anderen Shops sind klassische Warnzeichen.

Aus meinem Alltag mit Smart-Home-Geräten kenne ich noch ein Muster: Echte Preissprünge gibt es meist bei Vorjahresmodellen, die dem Nachfolger Platz machen. Ganz neue Geräte werden selten stark reduziert. Wer das Vorjahresmodell nimmt, spart oft mehr als beim Neuling mit großem Rabattbanner, und für den Alltag reicht es in der Regel. Prüfen Sie dabei, ob es noch Software-Updates gibt.

Lohnt es sich, bis zum 27. November zu warten?

Nur wenn der Kauf nicht eilt. In einer älteren idealo-Auswertung war für 59 Prozent von rund 10.000 Produkten ein anderer Novembertag günstiger als der Black Friday selbst. Wer dringend etwas braucht, kauft nach dem Preisverlauf, nicht nach dem Kalender.

Die Preisspannen im November sind groß: Manches ist schon Anfang des Monats reduziert, anderes fällt erst zum Cyber Monday am 30. November. Eine feste Regel gibt es nicht. Legen Sie sich deshalb eine Liste mit zwei oder drei Wunschprodukten an, notieren Sie den Preis von heute und vergleichen Sie am Aktionstag. Liegt der Preis nicht unter dem heutigen, hatten Sie nichts verpasst.

Mein Rat nach Jahren täglicher Preisbeobachtung: Black Friday ist ein guter Anlass für Dinge, die Sie ohnehin kaufen wollten. Als Auslöser für Käufe, die Sie ohne den Rabatt nie in Erwägung gezogen hätten, ist er teuer.

Meine Black-Friday-Routine in fünf Zeilen

  1. Heute: Wunschliste mit maximal drei Produkten und dem aktuellen Preis anlegen.
  2. Preisverlauf der Produkte ansehen, den Bestpreis der letzten 30 Tage notieren.
  3. Am Aktionstag nur kaufen, wenn der Preis diesen Bestpreis unterbietet.
  4. Rabatte über 70 Prozent grundsätzlich gegenrechnen.
  5. Rückgabefrist und Gesamtpreis inklusive Versand prüfen, dann bestellen.

Ein Sicherheitsnetz gibt es obendrein: Bei Online-Käufen haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hat sich ein Deal nachträglich als Scheinrabatt entpuppt, weil der Preis nach der Aktion weiter fiel, können Sie das Gerät häufig zurückschicken und neu entscheiden. Ausnahmen gibt es etwa bei versiegelter Software oder individuell angefertigter Ware, lesen Sie die Rückgabebedingungen deshalb vor dem Kauf und nicht erst danach. Heben Sie die Bestellbestätigung und den Screenshot des Preises auf, falls es später Streit über den beworbenen Preis gibt.

Fazit

Der Normalfall ist ein Rabatt um 29 Prozent, nicht um 70. Wer die Zahl nicht auf die UVP, sondern auf den Bestpreis der letzten 30 Tage bezieht, erkennt in zwei Minuten, ob ein Black-Friday-Deal sein Geld wert ist. Die Spielregeln sind klar, man muss sie nur anwenden.

Quellen und Stand: Oktober 2026. Eigene Auswertung der überwachten Deals (800 Angebote, Stand 19.10.2026, Streichpreis-Report); ComputerBase, 26.10.2020 zur Studie von guenstiger.de (170 Angebote, Erhebung 2019); inside digital, 20.11.2024 zu guenstiger.de; Preisangabenverordnung § 11 (30-Tage-Regel); Verbraucherzentrale Hessen zu Mondpreisen. Die idealo-Angabe stammt aus einer älteren Auswertung (Jahr nicht abschließend geprüft) und gilt als Größenordnung.