Solarstau 📍 Ohne EEG-Förderung für kleine Dachanlagen geht der Ausbau bis 2040 auf Eis
Kurz gesagt: Eine im Auftrag mehrerer Bundesländer erstellte Enervis-Studie zeigt: Ein rein marktbasierter Photovoltaik-Ausbau ist erst in den 2040er-Jahren in größerem Umfang wirtschaftlich möglich, weil die Stromgestehungskosten weit über den erwarteten Marktwerten liegen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein fordern deshalb, an der festen EEG-Vergütung für kleine Dachanlagen festzuhalten, während das Bundeskabinett Ende Juli 2026 bereits eine Novelle beschlossen hat, die genau diese Förderung ab 2027 abschafft.
Symbolbild: KI-generiert
Wer heute mit dem Gedanken an eine eigene Solaranlage auf dem Dach spielt, tut das bislang mit einer verlässlichen Rechengrundlage: einer über 20 Jahre festen Einspeisevergütung. Genau diese Sicherheit steht jetzt zur Disposition – und eine neue Studie zeigt, wie riskant das für den Ausbautempo werden könnte.
Was die Studie zeigt
Eine von mehreren Bundesländern beauftragte Studie des Beratungsunternehmens Enervis kommt zu einem klaren Ergebnis: Ein rein marktgetriebener Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen ist wirtschaftlich derzeit nicht darstellbar, weil die Stromgestehungskosten deutlich über den zu erwartenden Marktwerten liegen. Ein größerer marktbasierter Zubau wird laut Studie erst in den 2040er-Jahren realistisch. Niedersachsen und Schleswig-Holstein fordern deshalb, an der bisherigen EEG-Vergütung für kleine Dachanlagen festzuhalten, statt sie allein Marktmechanismen zu überlassen, wie pv magazine berichtet.
Was für größere Anlagen im Gespräch ist
Für größere Solaranlagen empfiehlt die Studie als künftiges Förderinstrument produktionsabhängige Differenzverträge (Contracts for Difference) mit jährlicher Referenzperiode – Zahlungen, die sich an der tatsächlich erzeugten Strommenge orientieren, das Investitionsrisiko senken und EU-beihilferechtlich unproblematisch sind.
Der Gesetzgebungsstand dahinter
Die Warnung kommt zu einem heiklen Zeitpunkt: Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2026 bereits eine EEG-Novelle beschlossen, die die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 auslaufen lässt und stattdessen eine zeitlich befristete Übergangsvergütung sowie eine schrittweise Verlagerung zur Direktvermarktung vorsieht. Wer seine Anlage noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die aktuelle Vergütung für 20 Jahre gesichert – erst danach greifen die neuen Regeln, über die der Bundestag ab September 2026 berät. Endgültig entschieden ist damit noch nichts.
Was das für Hausbesitzer bedeutet
Wer eine Solaranlage plant, sollte die Frist im Blick behalten: Nur eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 sichert die bisherige, planbare Vergütung für zwei Jahrzehnte. Wer erst 2027 baut, startet unter noch unfertigen Regeln – und läuft laut der Enervis-Studie Gefahr, in ein Marktumfeld zu geraten, das kleine Dachanlagen ökonomisch bis in die 2040er-Jahre benachteiligt.
Quelle: pv magazine. Zusätzliche Einordnung zum Gesetzgebungsstand auf Basis eigener Recherche zur EEG-Novelle 2026 (Bundeskabinett, Übergangsvergütung, Bundestag-Verfahren ab September 2026).