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Solar-Aufschlag ab 2029: Elf Verbände warnen vor Bremsklotz

Kurz gesagt: Die Bundesnetzagentur plant ab 2029 einen höheren Netz-Grundpreis für Haushalte mit größeren Solaranlagen. Elf Verbände nennen das einen Bremsklotz für den Ausbau. Balkonkraftwerke sind ausgenommen.

Solar-Aufschlag ab 2029: Elf Verbände warnen vor Bremsklotz

Symbolbild: KI-generiert

Wer auf dem Dach eine größere Photovoltaikanlage betreibt, soll ab 2029 mehr für das Stromnetz zahlen. Dagegen wehren sich jetzt elf Verbände aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk, darunter der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Das berichtet heise online.

Worum es geht

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer neuen Netzentgeltsystematik („AgNes“). Teil davon ist ein Aufschlag auf den Grundpreis für sogenannte Prosumer, also Haushalte, die Strom erzeugen und zugleich aus dem Netz beziehen. Die Behörde begründet das damit, dass sich diese Haushalte auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können. Die Regeln will sie noch 2026 festlegen, wirksam werden sollen sie 2029.

Wie teuer wird es?

Die Bundesnetzagentur rechnet nach heise-Angaben mit einem Aufschlag von voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr, regional unterschiedlich. Die Verbände nennen Beträge von bis zu 165 Euro jährlich. Ausgenommen bleiben reine Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke. Ab welcher Leistung der Aufschlag greift, nennt die Quelle nicht.

Was die Verbände sagen

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig argumentiert, Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Netz tatsächlich beansprucht wird. Wer in Solaranlage und Batteriespeicher investiere, dürfe nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Die Verbände fordern eine verursachungsgerechte Kostenverteilung und Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Ein vom BSW beauftragtes Rechtsgutachten sieht zudem Konflikte mit EU-Vorgaben zur Netzfinanzierung.

Auch das Solarhandwerk protestiert nach Berichten der Deutschen Handwerks Zeitung: Solarhaushalte entlasteten das Netz eher, als dass sie es belasteten, und die Debatte bremse bereits Kundenentscheidungen. Dort wird eine Erhöhung des Grundpreises um 70 oder 90 Prozent als Diskussionsstand genannt – verbindlich ist das nicht.

Unsere Einordnung

Für Hausbesitzer mit Anlage heißt das: Noch ist nichts beschlossen, und die Beträge sind umstritten. Wer plant, sollte den Aufschlag als möglichen Posten von einigen Dutzend bis über hundert Euro jährlich in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufnehmen. Eine eigene Zweitquelle mit verbindlichen Zahlen lag uns nicht vor; wir aktualisieren, sobald die Bundesnetzagentur Details festlegt.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: heise online (Hauptfeed). Text, Bewertung und Bild sind unsere eigene, unabhängige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
🤖 Transparenz: Recherche und Text dieser Meldung entstehen mit KI-Werkzeugen. Themenauswahl, Einordnung und Veröffentlichung verantwortet die Redaktion – verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV ist Jörg Schock.

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