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Rückzahlung? 💶 Amazon-Prime-Altkunden müssen jetzt aktiv werden

Kurz gesagt: Der Bundesgerichtshof hat die Preisanpassungsklausel der Prime-Erhöhung von 2022 für unwirksam erklärt (Az. III ZR 205/25). Ob und wie viel Geld zurückfließt, klärt aber erst die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW. Wer dabei sein will, trägt sich kostenlos ins Klageregister ein.

Rückzahlung? 💶 Amazon-Prime-Altkunden müssen jetzt aktiv werden

Bild: PC-WELT

Seit September 2022 zahlen Prime-Bestandskunden mehr als ursprünglich vereinbart, und wer nichts tut, sieht nie einen Cent davon wieder. Jetzt hat sich die Lage geändert: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. Oktober 2026 (Az. III ZR 205/25) die Klausel für unwirksam erklärt, auf die Amazon die damalige Preiserhöhung stützte.

Was der BGH entschieden hat

Die Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot. Für Kunden blieb unklar, ob sie eine Erhöhung nur durch Kündigung oder auch durch einen einfachen Widerspruch verhindern konnten. Betroffen waren Prime und Prime Student, monatlich wie jährlich: Prime stieg von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat beziehungsweise von 69 auf 89,90 Euro im Jahr. Bei Prime Student ging es von 3,99 auf 4,49 Euro (monatlich) und von 34 auf 44,90 Euro (jährlich).

Was daraus noch nicht folgt

Über die Rückzahlung hat der BGH ausdrücklich nicht entschieden. Das klärt die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm; ein Verhandlungstermin steht laut PC-WELT noch nicht fest. Wann Geld fließt, ist deshalb offen. Zur Rechtskraft des BGH-Urteils machen die von uns gelesenen Quellen unterschiedliche Angaben, wir legen uns hier nicht fest.

Was Ihnen zustehen könnte

Die Differenz beträgt rund 1 Euro pro Monat oder 20,90 Euro pro Jahr. Nach vier Jahreszahlungen zum höheren Preis wären das laut test.de bis zu 83,60 Euro; Monatszahler kommen nach unserer Rechnung auf knapp 50 Euro, die Verbraucherzentrale NRW nennt laut PC-WELT bis zu 48 Euro. Das sind Obergrenzen, keine Zusagen. Wer nach der Ankündigung zwischen Monats- und Jahresabo gewechselt hat, gilt laut test.de als einverstanden, für den Zeitraum danach gibt es nichts.

So werden Sie aktiv

Machen Sie den Klage-Check der Verbraucherzentrale und tragen Sie sich danach über das Formular des Bundesamts für Justiz ins Klageregister ein. Das ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko. Laut test.de hemmt die Anmeldung die Verjährung und steht weiterhin offen; dort haben sich bereits rund 145.000 Menschen eingetragen. Amazon hat angekündigt, den Preis für Mitglieder, die vor dem 15. September 2022 dabei waren und unverändert zahlen, vorübergehend wieder anzupassen. Das ersetzt keine Rückzahlung für die vergangenen Jahre.

Quellen: PC-WELT, Verbraucherzentrale, test.de. Dies ist keine Rechtsberatung.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: PC-WELT. Text und Bewertung sind unsere eigene, unabhängige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
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