Regierung beschließt Privilegien für E-Autos
Kurz gesagt: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Kommunen dürfen E-Autos künftig weiterhin auf Busspuren fahren lassen, ihnen gebührenfreie Parkplätze an Ladesäulen einrichten und sie von bestimmten Nutzungsverboten (etwa in Umweltzonen) ausnehmen - neu hinzu kommt die Option auf kostenfreies Anwohnerparken. Erstmals gilt das Gesetz auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Das Gesetz war bislang bis Ende 2026 befristet und wird nun bis 2035 verlängert und teilweise entfristet. Es handelt sich um einen Kabinettsbeschluss - Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Bild: KI-generiert
Wer heute ein E-Auto fährt, kennt die Situation: Die Ladesäule ist frei, aber der nächste Parkplatz mit Anwohnerausweis ist teuer und weit weg - und ob die Sonderrechte fürs Parken oder für Busspuren nächstes Jahr überhaupt noch gelten, war bislang unklar, weil das zugrunde liegende Gesetz eigentlich Ende 2026 ausgelaufen wäre. Das Bundeskabinett hat dieses Risiko am Mittwoch, den 29. Juli 2026, beseitigt und gleichzeitig nachgelegt.
Was schon galt - und was neu dazukommt
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt seit Juni 2015, welche Sonderrechte Kommunen Elektrofahrzeugen einräumen dürfen. Dazu zählten bislang eigene, oft gebührenfreie Parkplätze an Ladesäulen, die Nutzung von Busspuren sowie Ausnahmen von bestimmten örtlichen Nutzungsverboten, etwa in Umweltzonen. Neu hinzu kommt mit der Novelle die Option auf kostenfreies Anwohnerparken für E-Fahrzeuge - eine Kommune kann sie also künftig von den sonst üblichen Parkausweis-Gebühren befreien.
Erstmals auch für Lkw und Busse
Bislang profitierten praktisch nur Elektro-Pkw, Plug-in-Hybride, Range-Extender-Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos von den Privilegien. Die Novelle weitet den Anwendungsbereich erstmals auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw aus - ein Signal an Speditionen und Verkehrsbetriebe, die bei der Umstellung auf Elektroantriebe bislang kaum eigene Vorteile hatten, obwohl gerade schwere Nutzfahrzeuge einen erheblichen Anteil am Verkehrs-CO2 ausmachen.
Verlängerung statt Verfallsdatum
Der eigentliche Kern der Novelle ist weniger die neue Anwohnerparken-Option als die Entfristung: Ohne den Kabinettsbeschluss wären alle EmoG-Privilegien Ende 2026 automatisch ausgelaufen. Nun soll der Rechtsrahmen bis 2035 gelten, Teile davon dauerhaft. Das schafft Planungssicherheit für Kommunen, die entsprechende Beschilderungen und Parkraumkonzepte sonst befristet hätten anlegen müssen, und für Käufer, die sich auf länger geltende Vorteile verlassen können.
Was noch fehlt
Wichtig zur Einordnung: Beschlossen hat bislang nur das Kabinett einen Gesetzentwurf - Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen, bevor sie in Kraft tritt. Ein konkretes Datum dafür ist noch nicht bekannt. Zudem bleibt es weiterhin den einzelnen Kommunen überlassen, ob und in welchem Umfang sie die Möglichkeiten überhaupt nutzen - das EmoG schafft nur den rechtlichen Rahmen, keinen bundesweiten Automatismus. Wer also aktuell im eigenen Wohnort auf eine bestimmte Vergünstigung wartet, sollte bei der zuständigen Kommune nachfragen, ob sie die neuen Spielräume auch tatsächlich ausschöpft.
Quellen: Bundesregierung.de, beck-aktuell, ergänzend futurezone.de über Flipboard.