Prime-Geld 💸 Gerichtsurteil: Ihr Abo wird für einige günstiger
Kurz gesagt: Der BGH hat Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 am 1. Oktober 2026 für unwirksam erklärt. Wer vor dem 15. September 2022 Mitglied wurde und seither unverändert zahlt, soll vorübergehend wieder den alten Preis zahlen. Bereits gezahlte Mehrbeträge erstattet Amazon laut den vorliegenden Berichten nicht automatisch.
Symbolbild: KI-generiert
Seit 2022 zahlen viele Prime-Mitglieder mehr, als sie ursprünglich vereinbart hatten – und jetzt kommt Bewegung in die Sache. Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober 2026 die damalige Preiserhöhung für unwirksam erklärt (Az. III ZR 205/25). Wir ordnen ein, was das für dein Konto bedeutet, auf Basis der Berichte von t3n/dpa, der Verbraucherzentrale und inside digital.
Was entschieden wurde
Die Preisanpassungsklausel verstößt laut BGH gegen das Transparenzgebot: Für Kunden war nicht klar erkennbar, welche Rechte sie bei einer Erhöhung haben. Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt und schon in Düsseldorf in beiden Instanzen gewonnen. Betroffen war die Erhöhung vom September 2022: von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat und von 69 auf 89,90 Euro im Jahr.
Wer jetzt weniger zahlt
Amazon sagt, man sehe das Urteil anders, werde den Beitrag aber „vorübergehend“ anpassen. Gemeint sind Kunden, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert läuft. Sie sollen vor dem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Ob und wann diese Information als Mail bei dir ankommt, geht aus den Berichten nicht hervor – wir können deshalb nicht bestätigen, dass sie bereits verschickt wurde. Auch die Dauer der Senkung ist offen. Unklar ist ebenfalls, ob ein Wechsel etwa von monatlicher auf jährliche Zahlung den alten Preis beendet; sicherheitshalber lieber nichts am Vertrag ändern, bevor du es geklärt hast.
Und das Geld für die Vergangenheit?
Hier gilt: nicht automatisch. Der alte Preis greift laut den Berichten nur für künftige Zahlungen. Für das Zurückholen gibt es zwei Wege: Du forderst die Differenz selbst bei Amazon zurück, rückwirkend für die letzten drei Jahre, wobei Verjährungsfristen gelten. Oder du trägst dich kostenlos ins Klageregister der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem OLG Hamm ein (Az. I-13 VKl 1/25) – ohne eigenes Prozesskostenrisiko. Die Zahl der Eintragungen nennen die Quellen unterschiedlich: dpa sprach am 2. Oktober von rund 145.000, inside digital am 8. Oktober von etwa 356.000. Eine Anmeldung ist bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich, ein Termin steht bislang nicht fest.
Unsere Einordnung
Bei Beträgen von grob 12 bis 20 Euro Differenz pro Jahr lohnt sich der Aufwand vor allem über das Klageregister: ein Formular, keine Kosten. Ob es am Ende viel oder wenig Geld gibt, ist offen; inside digital schätzt grob 50 bis 100 Euro pro Person, das ist aber eine Schätzung, keine Zusage. Wer Prime erst nach dem 15. September 2022 abgeschlossen hat, zahlt den Preis, der beim Abschluss galt, und ist von der Senkung voraussichtlich nicht erfasst.
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