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Neuer Musterpachtvertrag für Solarparks veröffentlicht

Kurz gesagt: Die KEA-BW hat mit dem Städtetag BW, dem Neckar-Energieverband und der Kanzlei Menold Bezler einen kostenlosen Musterpachtvertrag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet. Er regelt Flächennutzung, Genehmigungen, Laufzeit, Pachtentgelt und Kündigung – plus zwei Zusatzmuster für bereits verpachtete Flächen und die grundbuchrechtliche Absicherung.

Neuer Musterpachtvertrag für Solarparks veröffentlicht

Symbolbild: KI-generiert

Wer sein Grundstück an einen Solarpark-Betreiber verpachten will, stand bislang ohne rechtssichere Vorlage da – jeder Vertrag musste einzeln verhandelt werden. Das ändert sich jetzt: Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Neckar-Energieverband und der Kanzlei Menold Bezler einen Musterpachtvertrag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht.

Der Vertrag deckt die zentralen Streitpunkte ab, die bei Solarpark-Verpachtungen typischerweise für Reibung sorgen: Vertragsgegenstand und Flächennutzung, Genehmigungen samt Rechten und Pflichten, Laufzeit, Höhe des Pachtentgelts sowie die Kündigungsbedingungen. Zwei ergänzende Muster kommen dazu: eine „Pächterzustimmung“ für Flächen, die aktuell noch anderweitig verpachtet sind, und eine „Muster-Dienstbarkeit“, mit der Projektierer und Betreiber ihre Nutzungsrechte grundbuchrechtlich absichern können. Das Paket eignet sich laut KEA-BW auch für Großprojekte, die sich über mehrere Grundstücke und mehrere Eigentümer erstrecken. Abrufbar ist der kostenlose Vertrag über das Wissensportal der KEA-BW.

Für Kommunen gibt es bereits einen anderen, älteren Baustein zur finanziellen Beteiligung: Nach § 6 EEG können Städte und Gemeinden seit 2021 bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde direkt vom Solarpark-Betreiber erhalten – unabhängig vom neuen Pachtmuster, das primär das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Betreiber regelt. Für private Flächeneigentümer in ländlichen Regionen ist die neue Vorlage vor allem deshalb relevant, weil PV-Freiflächenanlagen zunehmend um landwirtschaftliche Flächen konkurrieren: Eine geprüfte Standardvorlage reduziert das Risiko, sich bei Laufzeiten von oft 20 bis 30 Jahren auf ungünstige oder lückenhafte Klauseln einzulassen.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: pv-magazine.de. Text, Bewertung und Bild sind unsere eigene, unabhängige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
Was das im Alltag bedeutet
🤖 Transparenz: Recherche und Text dieser Meldung entstehen mit KI-Werkzeugen. Themenauswahl, Einordnung und Veröffentlichung verantwortet die Redaktion – verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV ist Jörg Schock.

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