Hausbesuch 🚪 Immer mehr Bürger bekommen ungebetene Gäste
Kurz gesagt: Verträge, die an der Haustür geschlossen werden, können Sie in der Regel 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Fehlt die schriftliche Belehrung, verlängert sich die Frist um 12 Monate. Am sichersten ist es, gar nichts an der Tür zu unterschreiben.
Symbolbild: KI-generiert
Es klingelt, draußen steht jemand mit Warnweste und Klemmbrett: auf dem Dach sei ein Ziegel locker, die Einfahrt müsse dringend versiegelt werden, oder der Stromanbieter habe „nur eine kurze Frage“. Genau solche Besuche beschäftigen derzeit Verbraucherschützer, und laut einem Bericht von RUHR24 berichten immer mehr Bürger von ungebetenen Gästen mit Vertragsangeboten.
Ehrlicher Hinweis: Den RUHR24-Artikel selbst konnten wir nicht abrufen, belastbare Fallzahlen für 2026 haben wir daher nicht gefunden und nennen keine. Die Rechtslage dagegen ist gut dokumentiert.
Was an der Haustür gilt
Laut Verbraucherzentrale NRW können Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen werden. Der Anbieter muss Sie dabei schriftlich belehren und ein Muster-Widerrufsformular mitgeben. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist um 12 Monate, und für bereits erbrachte Leistungen schulden Sie dann keinen Wertersatz.
Besonders tückisch sind Kleinaufträge: Die Reinigung von Dachpfannen, Pflaster-Versiegelungen oder Malerarbeiten werden oft spontan und handschriftlich vereinbart, die Belehrung fehlt dabei häufig. Typisch sind auch Strom-, Gas- und Mobilfunkvertreter, die einen „Preisvergleich“ versprechen.
So reagieren Sie richtig
- Unterschreiben Sie nichts, auch nicht auf dem Tablet, und zahlen Sie nie bar vor Ort.
- Lassen Sie Fremde nicht in die Wohnung. Bitten Sie um ein schriftliches Angebot und vergleichen Sie es mit mindestens drei weiteren.
- Haben Sie schon unterschrieben, widerrufen Sie schriftlich mit dem Satz „Hiermit widerrufe ich …“, am besten per Einwurfeinschreiben plus E-Mail, denn die Beweislast liegt bei Ihnen.
- Schämen Sie sich nicht: Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich, früh Hilfe zu suchen.
Smarter Schutz fürs Haus
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