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Frankreich: Ausschuss kippt Eingriff in Solarverträge

Kurz gesagt: Der Wirtschaftsausschuss der französischen Nationalversammlung hat Artikel 82 des Haushaltsentwurfs 2027 gestrichen. Er hätte Solarverträge aus 2006 bis 2010 kündbar gemacht und Einspeisebeschränkungen bei negativen Strompreisen ausgeweitet. Endgültig ist das noch nicht.

Frankreich: Ausschuss kippt Eingriff in Solarverträge

Symbolbild: KI-generiert

Frankreichs Regierung wollte im Haushalt 2027 rund 120 Millionen Euro bei der Solarförderung sparen. Der Wirtschaftsausschuss der Nationalversammlung hat den dafür vorgesehenen Artikel 82 am 20. Oktober gestrichen, wie pv magazine international berichtet.

Was der Artikel vorsah

Zwei Eingriffe standen im Entwurf. Erstens sollten Verträge für Anlagen über 250 Kilowatt aus den Jahren 2006 bis 2010 vorzeitig kündbar werden. Zweitens sollte die Abregelung bei negativen Strompreisen schon für Anlagen ab 100 Kilowatt gelten, mit geringerer Vergütung für die Zeit der Abregelung.

Der Streichungsantrag stammt von der Abgeordneten Julie Laernoes und wurde laut Bericht von 35 weiteren Abgeordneten mitgetragen. Der Branchenverband SER nennt über 8.000 betroffene Verträge des S21-Programms, das rund 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst haben soll. Gemeinsam mit weiteren Verbänden wie Enerplan und FNSEA hatte er sich gegen die Pläne gestellt.

Warum die Regierung ansetzt

Die französische Regierung spricht von „Renten“ aus alten Verträgen: Laut Ministerin Maud Bregeon binden Verträge aus den Jahren 2006 bis 2012 etwa 20 Prozent der Fördermittel, obwohl sie nur rund 5 Prozent der installierten Leistung ausmachen. Französische Fachmedien wie les-energies-renouvelables.eu betonen, dass normale Hausdächer von den „Renten“-Maßnahmen weitgehend nicht erfasst sind. Die Branche hält dagegen, rückwirkende Eingriffe zerstörten Vertrauen in Investitionen.

Noch lange nicht entschieden

Der Ausschussbeschluss ist nur ein Zwischenschritt. Ab dem 27. Oktober debattiert die Nationalversammlung, die Abstimmung über den gesamten Haushalt ist für den 17. November geplant. Auch der Senat kann den Entwurf noch ändern.

Unsere Einordnung für Betreiber in Deutschland

Für deutsche Anlagenbetreiber ändert sich direkt nichts. Der Fall zeigt aber, wie schnell Haushaltsnöte an Bestandsverträgen rütteln können. Hierzulande gilt für die EEG-Vergütung Vertrauensschutz, und bei negativen Strompreisen greifen bereits eigene Regeln: Neuere Anlagen erhalten dann keine Vergütung. Wer eine Anlage plant, sollte einen Blick auf Direktvermarktung und Speicher werfen, die solche Preisphasen auffangen. Weitere deutsche oder unabhängige Quellen zum konkreten Ausschussbeschluss haben wir nicht gefunden; die Angaben stützen sich auf pv magazine und französische Fachberichte.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: pv magazine international. Text, Bewertung und Bild sind unsere eigene, unabhängige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
🤖 Transparenz: Recherche und Text dieser Meldung entstehen mit KI-Werkzeugen. Themenauswahl, Einordnung und Veröffentlichung verantwortet die Redaktion – verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV ist Jörg Schock.

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