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Balkonkraftwerke: Die Welt übernimmt deutsche Regeln

Kurz gesagt: Immer mehr Länder erlauben Steckersolargeräte und nehmen dafür Deutschland zum Vorbild: Großbritannien erlaubt seit dem 27. August bis 800 W, zehn US-Bundesstaaten haben Gesetze, Westaustralien legt einen Entwurf auf Basis der deutschen Norm DIN VDE V 0126-95 vor. Für Käufer in Deutschland ändert sich nichts – aber der Markt wächst.

Balkonkraftwerke: Die Welt übernimmt deutsche Regeln

Symbolbild: KI-generiert

Das Balkonkraftwerk* war lange ein deutsches Nischenthema – jetzt wird es zum Exportschlager. Laut heise online haben zehn US-Bundesstaaten sowie England, Schottland und Wales Regeln für Steckersolargeräte beschlossen. Viele davon orientieren sich ausdrücklich am deutschen Modell.

Was im Ausland gilt

Großbritannien: Steckersolargeräte bis 800 Watt sind seit dem 27. August erlaubt, Batteriespeicher bleiben vorerst ausgenommen. Als technische Referenz nennt die britische Spezifikation die deutsche Norm DIN VDE V 0126-95.

USA: Kalifornien hat am 30. September das Gesetz SB 868 unterzeichnet. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zertifizierte Geräte bis 1.200 Watt Wechselstromleistung ohne Genehmigung und ohne Gebühren des Netzbetreibers angeschlossen werden. In New Jersey gelten die Regeln ab dem 1. März 2027, in New York liegt das Gesetz noch beim Gouverneur. Utah war bereits früher Vorreiter, auch dort gilt eine Grenze von 1.200 Watt.

Westaustralien: Ein Konsultationsentwurf stützt sich auf die deutsche Norm, angepasst an australische Stecker und Windlasten. Vorgesehen sind 800 VA Wechselrichterleistung und höchstens 2 kW Gleichstromleistung für Module und Speicher zusammen – und nur ein Gerät pro Haushalt.

Zurückhaltend: Belgien erlaubt die Geräte seit April 2025, Neuseeland und Irland arbeiten an Regeln. In Schweden und Dänemark dürfen Module laut den Elektrosicherheitsbehörden dagegen nicht in eine normale Steckdose eingesteckt werden.

Unsere Einordnung

Deutschland hat 2024 mit dem Solarpaket I die Grenze auf 800 VA angehoben und Mietern ein Recht auf ein Balkonkraftwerk gegeben. Seit Dezember 2025 gibt es mit der DIN VDE V 0126-95 erstmals eine Produktnorm. Ende September waren rund 1,53 Millionen Anlagen mit 1,67 Gigawatt im Marktstammdatenregister gemeldet, 327.000 davon in diesem Jahr.

Für Käufer hierzulande ändert sich dadurch nichts. Praktisch relevant ist aber: Wenn mehrere große Märkte dieselbe Norm verwenden, werden Geräte günstiger und die Prüfstandards einheitlicher. Beim Kauf lohnt sich deshalb weiter der Blick auf Normkonformität und die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Angaben zu einzelnen US-Staaten stammen aus Medienberichten und Verbandsinformationen; den genauen Gesetzestext sollte prüfen, wer dort kaufen will.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: heise online (Hauptfeed). Text, Bewertung und Bild sind unsere eigene, unabhängige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
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