Alte Solarparks: Repowering statt Abriss nach EEG-Ende
Kurz gesagt: Die ersten großen Solarparks fallen aus der 20-jährigen EEG-Förderung. Wer Module, Wechselrichter und Kabel erneuert, kann auf derselben Fläche deutlich mehr Strom erzeugen. Die alte Vergütung bleibt aber nur für die ursprüngliche Leistung erhalten; Mehrleistung muss anders vermarktet werden.
Symbolbild: KI-generiert
Die erste Generation der Solar-Großanlagen kommt in die Jahre: Parks, die ab den frühen 2000er-Jahren nach dem EEG gebaut wurden, laufen nach 20 Jahren aus der festen Vergütung. Statt Abbau rückt Repowering in den Blick, wie das Fachportal photovoltaik.eu berichtet. Hinweis: Den vollständigen Quelltext konnten wir beim Schreiben nicht abrufen, die Einordnung stützt sich auf die Zusammenfassung der Meldung und die unten genannten weiteren Quellen.
Revamping oder Repowering?
Beim Revamping werden vor allem Module getauscht, die genehmigte Leistung bleibt gleich. Beim Repowering werden Module, Wechselrichter und Kabel erneuert, oft auf bestehenden Gestellen, und die Leistung steigt. Ein Beispiel nennt das Fachmagazin top agrar: Ein Park der Pfalzwerke in Neustadt an der Weinstraße wuchs von 2 auf gut 4,6 Megawatt, die Gestelle blieben stehen, für die Genehmigung genügte eine Anzeige.
Was sich rechnet – und was nicht
Die alte Vergütung ist der Haken: Nach Einschätzung der Kanzlei Osborne Clarke bleibt die ursprüngliche Förderung beim Modultausch nur bis zur ursprünglich installierten Leistung erhalten (§ 38b EEG 2023). Wird ein 5-Megawatt-Park auf 8 Megawatt ausgebaut, müssen die zusätzlichen 3 Megawatt anders verkauft werden, etwa über Stromlieferverträge. Zum Vergleich: Frühe Freiflächenanlagen erhielten laut top agrar rund 45 Cent je Kilowattstunde, der Zuschlag in der Ausschreibung vom Juli 2025 lag im Schnitt bei 4,8 Cent.
Speicher auf freiwerdender Fläche
Leistungsstärkere Module brauchen weniger Platz. Auf frei werdenden Flächen lässt sich ein Batteriespeicher bauen, der Mittagsspitzen abfängt und das vorhandene Netzanschlussrecht besser auslastet. Als Faustregel nennt top agrar Speicher für 25 bis 30 Prozent der erzeugten Strommenge, heute meist mit zwei bis vier Stunden Kapazität.
Was Betreiber und Verpächter beachten sollten
Planung sollte mindestens zwei Jahre vor Förderende beginnen. Gestelle müssen für weitere 20 Jahre geprüft werden, bei Dünnschichtmodulen ist oft ein neuer Unterbau nötig. Auch die Pachtverträge sind ein Thema: Sie laufen häufig 25 bis 30 Jahre, die Vergütung endet nach 20.
Einordnung für Leser
Für Hausbesitzer mit eigener Anlage ist das Thema ebenfalls nah: Ab 2026 fallen auch viele kleine Dachanlagen aus der Vergütung, und dieselbe Frage stellt sich im Kleinen – weiterbetreiben, Eigenverbrauch mit Speicher erhöhen oder erneuern. Verbindliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit gibt es nur im Einzelfall; Rechtsfragen zu Mehrleistung und Förderung sollten vorab geprüft werden.