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Vertrauensfrage 🚗 Tesla FSD meistert viel – aber wo ist Schluss?

Kurz gesagt: Im ADAC-Test fuhr Teslas FSD Supervised zwei Stunden durch Kopenhagen und meisterte Kreisverkehr, enge Gassen und Spurwechsel. Es leistete sich aber vier RegelverstĂ¶ĂŸe und parkte unbeholfen. Es bleibt ein Assistent: Verantwortlich ist der Fahrer.

Vertrauensfrage 🚗 Tesla FSD meistert viel – aber wo ist Schluss?

Symbolbild: KI-generiert

Wenn ein Assistent 95 Prozent der Fahrt tadellos erledigt, lĂ€sst die Aufmerksamkeit des Fahrers nach – und genau dann kommt der Fehler. Diese Vertrauensfrage stellt der ADAC nach einer Testfahrt mit Teslas „Full Self-Driving (Supervised)“.

Was der ADAC getestet hat

Die Tester fuhren rund zwei Stunden durch Kopenhagen und Umgebung, wo das System per Sondergenehmigung erlaubt ist. Das Ziel wurde ins Navi eingegeben, die HĂ€nde blieben am Lenkrad bereit. Die Strecke reichte von Landstraßen ĂŒber enge Gassen und Stadtverkehr bis zu einer Autobahnauffahrt und einem zweispurigen Kreisverkehr.

Das Ergebnis ist zweigeteilt. SouverĂ€n meisterte der Tesla die schmale Landstraße mit Gegenverkehr, wĂ€hlte im Kreisverkehr den passenden Fahrstreifen und wechselte selbststĂ€ndig die Spur. Es leistete sich aber auch vier Fehler: einen falschen Fahrstreifen, die falsche Autobahnauffahrt, eine ĂŒberfahrene durchgezogene Linie bei der Korrektur und eine unzulĂ€ssig genutzte Busspur. Beim Einparken suchte das System lange, rangierte unbeholfen, gab auf und stand noch halb auf der Straße. Auch die FahrerĂŒberwachung zeigte SchwĂ€chen: Mit verspiegelter Sonnenbrille blieb die Warnung bei abgewandtem Blick ganz aus.

Warum das fĂŒr Sie wichtig ist

Der ADAC ordnet das System als Assistenten ein, nicht als autonomes Fahren: Die Verantwortung bleibt beim Fahrer. Gerade weil es meistens gut klappt, wĂ€chst die Versuchung, sich zurĂŒckzulehnen. Der Club fordert deshalb eindeutige Bezeichnungen, klar beschriebene Systemgrenzen und Transparenz darĂŒber, wer ĂŒberwacht und im Ernstfall haftet. Laut ADAC-Artikel hat Tesla das System inzwischen in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt.

Rechtlich gilt: Die niederlĂ€ndische Behörde RDW erteilte im April 2026 eine vorlĂ€ufige Typgenehmigung. Nach Berichten vom Mai gilt sie aber nicht automatisch EU-weit, jedes Land entscheidet einzeln. Zum Stand in Deutschland habe ich keine belastbare aktuelle Meldung gefunden. Bis dahin bleibt FSD fĂŒr deutsche Fahrer Zukunftsmusik, und die Frage, wie viel Vertrauen ein Assistent verdient, bleibt offen. Weitere Berichte finden Sie in unserer Rubrik FSD-News.

Quelle: ADAC-Testfahrt, ergÀnzt um Berichte von electrive.

Quelle & Einordnung: Anlass dieser Meldung: ADAC. Text, Bewertung und Bild sind unsere eigene, unabhĂ€ngige Einordnung – wir geben keine fremden Inhalte im Wortlaut wieder.
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đŸ€– Transparenz: Recherche und Text dieser Meldung entstehen mit KI-Werkzeugen. Themenauswahl, Einordnung und Veröffentlichung verantwortet die Redaktion – verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV ist Jörg Schock.

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